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StartUnternehmenEigene GmbH gründen: Was ist wichtig und wie teuer wird es?

Eigene GmbH gründen: Was ist wichtig und wie teuer wird es?

In Deutschland nutzen Unternehmer bei der Gründung gerne die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese ermöglicht es, die Haftung eines oder mehrerer Gründer auf das Geschäftsvermögen zu begrenzen. Deshalb ist GmbH gründen gerade bei jungen Unternehmen und Startups sehr beliebt.

Grundlegendes zur Rechtsform

Die GmbH ist eine Form der Kapitalgesellschaft. Sie kann von mehreren Gesellschaftern oder alleine als Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Voraussetzung ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden muss. 

Wer das nötige Kapital nicht aufbringen kann, kann seit 2008 alternativ auch eine Unternehmergesellschaft (UG) ohne gesetzliches Mindestkapital gründen. Sobald die 25.000 Euro zur Verfügung stehen, wird diese dann in eine GmbH umgewandelt. Beide Rechtsformen erfordern eine Eintragung ins Handelsregister.

Die GmbH besitzt den Status einer juristischen Person. Als solche ist sie in der Lage, eigenständig Rechte und Pflichten auszuüben, die durch den oder die Geschäftsführer wahrgenommen werden. Ein Geschäftsführer kann, muss aber nicht auch Gesellschafter der GmbH sein.

Der große Vorteil der GmbH ist, dass die Haftung auf das Firmenvermögen, also zunächst auf das Stammkapital von 25.000 Euro begrenzt ist. Damit bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter auch im Insolvenzfall mit wenigen Ausnahmen unberührt. Lediglich wenn beispielsweise das Stammkapital bis zum Haftungszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht werden konnte, haften die Gesellschafter für den Differenzbetrag.

Ablauf der Gründung

Der Gründungsvorgang ist bei einer GmbH vergleichsweise unkompliziert. Wer eine GmbH gründen will, muss zunächst einen Gesellschaftervertrag erstellen, der als Satzung für die Gesellschaft dient. In diesem werden alle wichtigen rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft im Innen- und im Außenverhältnis geregelt. Alternativ kann auch ein Musterprotokoll verwendet werden. In jedem Fall muss der Gesellschaftervertrag folgende Informationen enthalten:

  • Firmenname und Firmensitz, Unternehmenszweck und Höhe des Stammkapitals
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage am Stammkapital hält

Beim Aufsetzen eines rechtskonformen Gesellschaftsvertrags ist die Unterstützung durch einen Notar sinnvoll. Bei diesem muss dann auch der Gesellschaftervertrag unterschrieben und beurkundet werden. Darüber hinaus erstellt der Notar eine Gesellschafterliste sowie eine Errichtungsurkunde. 

Anschließend bereitet der Notar die Anmeldung der GmbH-Gründung beim Handelsregister vor. Dazu benötigt er einen Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto. Sobald dieser vorliegt, meldet der Notar den Eintrag ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht an. Kurz darauf verschickt das Amtsgericht eine Bestätigung über die Eintragung. Nun muss der Gründer die GmbH noch binnen zwei Wochen ins Transparenzregister eintragen. 

Kosten der GmbH-Gründung

Die Höhe der Kosten beim GmbH gründen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kann allerdings mit einem drei- bis vierstelligen Betrag (niedriger Bereich) ausgegangen werden. Die hauptsächlichen Kostenpositionen sind:

  • Gesellschaftervertrag 
  • Notarkosten für die Beurkundung und Anmeldung 
  • Amtsgericht für die Eintragung 
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz

Bis auf die Eintragung durch das Amtsgericht (pauschal 150 Euro) hängt die Höhe der genannten Kosten stark davon ab, wie umfangreich die Beratung bei den jeweiligen Schritten sein soll. Die Notarkosten beginnen beispielsweise ab 400 Euro; es können aber durchaus 800 Euro kalkuliert werden. Darüber hinaus fallen unmittelbar nach der Gründung der GmbH Mitgliedsgebühren bei der IHK oder HWK an.

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