Hebammen üben einen krisenfesten Beruf aus. Sie helfen Schwangeren und jungen Müttern, ihre Babys gesund und ohne Komplikationen auf die Welt zu bringen. Dabei haben sich in diesem Beruf einige Stimmen für eine Reform entschieden. Was verdient man als Hebamme im Durchschnitt? Erfahren Sie in diesem Artikel, wie wichtig dieser Beruf eigentlich ist, welche Aufgaben eine Hebamme hat und wie ihr Einkommen aussieht.
Die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten und Verträge
Hebammen sind in der Regel in einer staatlichen Einrichtung beschäftigt und werden demzufolge nach Tarifverträgen entlohnt. Es gibt jedoch auch andere Anstellungsverhältnisse – beispielsweise private Hebammen beziehungsweise auch solche in der Selbstständigkeit. Die Wahl der Anstellung ist das Kriterium, wonach sich auch das Gehalt richtet. Es gibt keine auffälligen Unterschiede oder starke Gehaltsabweichungen, sodass sich jede Form der Anstellung als angehende Hebamme lohnt.
Unterschiede im Gehalt: Ursachen und Faktoren
Die wesentliche Tätigkeit einer Hebamme besteht darin, Schwangeren und Müttern in schwierigen Zeiten beratend zur Seite zu stehen. Die das Gehalt beeinflussenden Faktoren sind zunächst die angestellten beziehungsweise selbstständigen Tätigkeiten. Außerdem ist die Einrichtung, in der eine Hebamme beschäftigt ist, ausschlaggebend für die Bezahlung. Es gibt öffentliche Einrichtungen, also diejenigen, die dem Staat unterliegen, private Einrichtungen und private Praxen. Auch die Berufserfahrung und die Tätigkeit in dem jeweiligen Bundesland sind entscheidend.
Die Reform der Hebammenausbildung: Gut oder nicht?
Hebammen konnten vor der Reform im Beruf auch ohne einen Hochschulabschluss einsteigen, indem sie eine dreijährige Ausbildung absolvierten. Nach der Reform ist das jedoch nur für diejenigen möglich, die auch einen Hochschulabschluss vorlegen können. Das durchschnittliche Ausbildungsgehalt liegt ähnlich wie bei anderen Ausbildungen wie zum Beispiel bei Krankenschwestern zwischen 950 und 1.100 Euro und steigt im dritten Lehrjahr auf bis zu 1.300 Euro an. Im Jahre 2020 wurde das duale Studium für die Hebammentätigkeit eingeführt, wobei man ein sogenanntes Studienentgelt erhält. Dies betrug seit dem 1. Januar 2022 knapp 1.490 Euro pro Monat. Seit April 2022 wurde es auf 1.515 Euro angehoben.
Gehalt nach Tarif-Regelungen
Wie bereits dargestellt, sind Hebammen, die in staatlichen Einrichtungen tätig sind, nach Tarif zu vergüten. Insofern ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (kurz: TVöD) das maßgebliche Kriterium. Der Grad der Berufserfahrung, die Anstellung im Bundesland und eventuelle Zusatzqualifikationen beeinflussen das Gehalt. Die TVöD regelt beziehungsweise ordnet Hebammen der Gehaltsgruppe Pflege unter, die schließlich in die Entgeltgruppe 8 eingestuft werden. Das Einstiegsgehalt liegt bei 3.100 Euro brutto, wobei nach einigen Berufsjahren als tätige Hebamme das Gehalt auf 3.800 Euro ansteigen kann.
Der Einstieg in die Selbstständigkeit: Lohnt sich das?
Selbstständige Berufsträger sind weder an einer staatlichen Einrichtung beteiligt noch sind sie in einem Angestelltenverhältnis. Sie erhalten insofern auch kein Gehalt, sondern rechnen nach Umsätzen und Gewinn ab. Dabei handelt es sich um Freiberufler. Ähnlich wie andere Freiberufler – beispielsweise Rechtsanwälte, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz honoriert werden – haben Hebammen auch feste Honorarsätze. Das bedeutet auf der anderen Seite aber auch, dass selbstständige Hebammen unter Umständen mehr arbeiten müssen, also mehr Schwangere und junge Mütter betreuen müssen.
Es gibt verschiedene Vergütungsebenen, die Hebammen von der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen lassen können. Darunter fallen die Vorsorgeuntersuchung, die Geburt im häuslichen Umfeld, die Geburt im Geburtshaus, die Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes und weitere Zuschläge wie Nacht- und Feiertagsschichten.
Allgemein lässt sich sagen, dass Hebammen einen Beruf haben, der mitunter durchschnittlich vergütet wird. Selbstständige Hebammen haben die Möglichkeit, privat aufgesucht zu werden und die Vergütung teilweise selbst festzulegen, wobei die Honorarsätze des Gesetzgebers zu beachten sind.