Der Minijob gehört für viele Menschen in Deutschland fest zum Alltag und kann neben dem Studium, als kleines Nebeneinkommen zum Unterstützen des Haushalts oder auch als flexibler Job für Menschen, die weniger arbeiten wollen, Gold wert sein. Und auch, wenn diese Art der Beschäftigung schon lange Teil der deutschen Arbeitswelt ist, ändert sich hier immer mal wieder etwas. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen zu werfen und zu hinterfragen, was eigentlich in der zweiten Jahreshälfte in 2025 gilt.
Die gesetzliche Grenze im Überblick
An den eigentlichen Zahlen hat sich in letzter Zeit nichts getan. Seit der letzten Entwicklung beim Mindestlohn wurde auch der Verdienst im Minijob auf 538 Euro im Monat angepasst, sodass eine bestimmte Stundenzahl im Monat generell möglich bleibt. Im Jahr 2022 waren es schließlich noch 520 Euro, die man im Minijob verdienen konnte. Seit 2024 sind es nun 538, sodass man als Arbeitnehmer weiterhin etwas Spielraum genießt, ohne dass der Job gleich sozialversicherungspflichtig wird. Die Arbeitgeber zahlen dabei weiterhin Pauschalabgaben, doch der Arbeitnehmer selbst ist von den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung befreit.
Wird die Grenze doch einmal überschritten
Entscheidend ist, dass die Grenze von 538 Euro nicht regelmäßig überschritten wird. Etwas Spielraum besteht durchaus, da es schließlich doch mal vorkommen kann, dass der Arbeitgeber hier und da eine zusätzliche Stunde vom Arbeitnehmer abverlangt. In der Regel ist das unproblematisch, doch Minijobber und ihre Arbeitgeber sollten trotzdem sicherstellen, dass sie nicht regelmäßig über dieser Grenze agieren, denn dann rutschen sie automatisch in eine Beschäftigung, die nach der üblichen Regelung sozialversicherungspflichtig ist. Plötzlich fallen Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an und die Abgaben verändern das Gehalt auf einen Schlag. Studiert man also zum Beispiel oder möchte man bewusst nur einen kleinen Nebenverdienst erarbeiten, sollte die Abrechnung unbedingt im Blick behalten werden.
Was der Mindestlohn mit der Stundenzahl macht
Wie alle anderen Beschäftigungen in Deutschland unterliegt also auch der Minijob dem Mindestlohn. Aktuell liegt er bei 12,41 Euro, doch zum 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn weiter angehoben werden, dieses Mal auf 13,90 Euro. Entsprechend sinkt auch die Stundenzahl. Für viele Studenten und Rentner macht das einen echten Unterschied in ihrem Alltag. Sie haben so zwar die Möglichkeit, weniger zu arbeiten, sind aber unter Umständen auch versucht, auf andere Beschäftigungsverhältnisse, wie die Rolle des Werkstudenten oder einen klassischen Teilzeitjob, umzusteigen.
Der Minijob als Sprungbrett oder Nebenverdienst
Und trotzdem ist der Minijob für viele Menschen die perfekte Anstellungsform. Junge Menschen bleiben mit ihm flexibel, während sie den Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen, Rentner bekommen durch ihn ein zusätzliches Einkommen, ohne dabei die volle Steuer- und Abgabenlast zu tragen. Und trotzdem ist der Minijob rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass man als Minijobber einen kleinen und dennoch relevanten Beitrag zur Rentenversicherung zahlt. Zwar kann man sich von ihm befreien lassen, doch für viele Minijobber bleibt es eine gute Neuigkeit, kleine aber feine Ansprüche für die eigene Rente zu sammeln.
Im Jahr 2025 liegt die Grenze für den Minijob bei 538 Euro. Wer in dieser Anstellung arbeitet, weil sie gut zu seinem Lebensstil passt, kann sich damit den Alltag deutlich erleichtern.