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StartKarriereAm Anfang war der Entwurf: Wie viel verdient ein Architekt im Monat?

Am Anfang war der Entwurf: Wie viel verdient ein Architekt im Monat?

Viele träumen davon, bei dem Bau bzw. bei der Planung von Gebäuden mitzuwirken. Doch kaum ein Beruf ist dafür so wichtig wie der des Architekten, damit solche großen Projekte realisiert werden können. Das liegt daran, dass Architekten minutiöse Berechnungen anstellen müssen, damit Gebäude überhaupt errichtet werden können. Insofern leisten Architekten die theoretische Arbeit, die dann von Bauunternehmen realisiert wird. Doch wie genau sieht die Arbeit eines Architekten aus und lohnt sich im Vergleich zu dieser Arbeit das Gehalt? Wie viel verdient ein Architekt im Monat?

Ein Einblick in die vielfältigen Aufgaben eines Architekten

Architekten beraten, gestalten und planen die Errichtung von Gebäuden und ähnlich großen Bauvorhaben. Wie in anderen Fachrichtungen üblich, gibt es auch in der Architektur verschiedene Schwerpunkte und Fachbereiche. So können angehende Architekten im Bereich der Städteplanung tätig werden, wobei bevorstehende Neubauten und die Sanierung von alten Gebäuden in den Aufgabenkreis der Architekten fallen.

Zu den genannten Schwerpunkten gehört auch der Hochbau, worunter die Planung und  Gestaltung von Gebäuden fällt. Doch auch die Innenarchitektur, die vor allem den Innenausbau umfasst, ist ein wichtiger Bestandteil der Architektur.  

Das Durchschnittsgehalt von Architekten im Überblick

Damit man den Architektenberuf ausüben kann, muss ein Vollzeitstudium abgeschlossen werden. Um sich jedoch als Architekt auf entsprechende Stellen bewerben zu können, müsste der Anwärter nebst abgeschlossenem Studium in der Architektenkammer eingetragen werden. Wesentliche Regelungen und Anreize in der beruflichen Entwicklung leistet die Bundesarchitektenkammer (BAK). Nach einer statistischen Auswertung des BAK erhielten vollzeittätige Architekten im Jahre 2021 im Schnitt 68.000 Euro brutto pro Jahr – also ca. 5.670 Euro monatlich.

Ähnlich wie bei Anwälten oder Steuerberatern ist es auch für einen Architekten möglich, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Insofern erhält man kein festes Gehalt, sondern wird unterschiedlich honoriert, wobei die genaue Summe je nach Kunden abweichen kann. Doch die Selbstständigkeit scheint sich auszuzeichnen: Der Umsatz lag 2021 bei knapp 75.000 Euro.

Da es sich bei Architekten um spezielle Fachkräfte handelt und es immer wieder Stimmen gibt, die den Fachkräftemangel betonen, bietet der Arbeitsmarkt für angehende Architekten eine große Auswahl. Eine gute Orientierung für die eigenen Gehaltsvorstellungen bietet auch die Gehaltsempfehlung des Arbeitgeberverbands Deutscher Architekten und Ingenieure e.V. (ADAI).

Die wichtigsten Faktoren, die das Architekten-Gehalt beeinflussen

Entweder man macht sich selbstständig oder schließt sich einem bereits bestehenden Unternehmen an. Am meisten verdienen Architekten, wenn sie sich in der gewerblichen Wirtschaft  bewegen. So sind Gehaltsaussichten zwischen 60.000 und 70.000 Euro nicht unüblich. Berufseinsteiger erhalten laut BAK ein deutlich geringeres Gehalt in Höhe von 33.000 Euro im Jahr. Mit Zusatzqualifikationen wie einem abgeschlossenen Master kann das Einkommen auf 38.000 bis 40.000 Euro ansteigen. Doch auch die Berufserfahrung stellt einen wichtigen Faktor dar. Je mehr Berufserfahrung, desto deutlich höher fällt das Gehalt aus. Dabei ist es nicht unüblich, dass das Gehalt nach 10 Jahren Berufstätigkeit bereits 50.000 Euro und nach 20-jähriger Berufstätigkeit rund 65.000 Euro beträgt.

Architektenvertrag und Haftungsfragen

Unter dem Gesichtspunkt der großen Verantwortung, die Architekten tragen, ist noch die Frage zu klären, wie sich Architekten unter Umständen haftbar machen und wie sich das auf das berufliche Risiko auswirkt. Architekten schließen eine Sonderform eines Werkvertrages – den sogenannten Architektenvertrag. Es ist üblich, innerhalb eines Rechtsgeschäfts die Haftung des Architekten zumindest zu begrenzen, wobei die gesetzgeberischen Wertungen nicht unterlaufen werden dürfen. Dazu zählt beispielsweise ein völliger Haftungsausschluss.  Sollten Architekten bei der Berechnung bzw. bei der Planung Fehler unterlaufen, so ist das letztendlich hergestellte Werk mangelhaft und der Architekt unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Gravierende Rechtsfolgen hat es, wenn sich Architekten besonders stark verrechnen und das Projekt aufgrund dessen gar nicht realisiert werden kann. Insofern ist diese Tätigkeit durchaus mit Risiken verbunden.

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