Wie Berufseinsteiger mit VL den Turbo zünden können

Der Start ins Berufsleben ist aufregend, oft fordernd – und voller Entscheidungen, die nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft prägen. Zwischen neuen Abläufen im Betrieb, dem ersten Gehalt und vielleicht der eigenen Wohnung geraten finanzielle Weichenstellungen oft in den Hintergrund. Dabei liegt eine der klügsten Chancen für junge Berufseinsteiger direkt vor ihnen: vermögenswirksame Leistungen, kurz VL.

Ein Begriff, der nach Amtsdeutsch klingt – aber konkrete finanzielle Vorteile bringt, gerade dann, wenn man ihn früh nutzt. Denn VL ermöglichen es Auszubildenden und Berufseinsteigern, mit kleinen Beträgen systematisch Vermögen aufzubauen, dabei staatliche Förderungen zu nutzen – und ohne spezielles Finanzwissen den Grundstein für eine solide finanzielle Zukunft zu legen.

Was hinter vermögenswirksamen Leistungen steckt

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Geldbeträge, die der Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitnehmers in einen bestimmten Sparvertrag einzahlt. Sie dienen dem Ziel, den Aufbau von Vermögen zu fördern. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) verankert, das bereits 1961 verabschiedet wurde und seither vielen Arbeitnehmern einen einfachen Zugang zur privaten Kapitalbildung ermöglicht.

Die VL-Zahlungen erfolgen monatlich und können – je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kulanz des Unternehmens – bis zu 40 Euro im Monat betragen. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber diesen Betrag komplett freiwillig, in anderen besteht ein tariflicher Anspruch. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber nur anteilig, und der Arbeitnehmer ergänzt den Rest aus dem eigenen Gehalt.

Wichtig ist: VL sind kein Bestandteil des regulären Bruttogehalts, sondern eine zweckgebundene Zusatzleistung. Sie fließen nicht direkt aufs Girokonto, sondern werden in einen vorher festgelegten Sparvertrag eingezahlt, den der Arbeitnehmer selbst auswählt – etwa einen Fondsparplan oder Bausparvertrag. Der Arbeitgeber überweist den VL-Betrag dann direkt an das jeweilige Finanzinstitut.

Obwohl die Beträge auf den ersten Blick eher klein erscheinen, entfalten sie ihre Wirkung besonders durch die Kombination aus regelmäßiger Einzahlung, staatlicher Förderung und langfristigem Kapitalaufbau. Umso erstaunlicher ist es, dass viele – vor allem Berufseinsteiger – gar nicht wissen, dass ihnen VL zustehen könnten. In zahlreichen Fällen bleibt das Angebot unentdeckt oder unausgeschöpft, schlichtweg weil niemand darüber spricht.

Dabei lohnt es sich, nachzufragen. Ob im Vorstellungsgespräch, beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung – wer die VL kennt, nutzt ein Recht, das bares Geld bedeutet. Und legt damit bereits mit dem ersten Job den Grundstein für finanzielles Wachstum. Auch das Arbeitsrecht spielt hierbei eine Rolle. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelnen Arbeitsverträgen kann die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen ausdrücklich geregelt sein.

Unterschätzter Hebel – Kleine Beträge, große Wirkung

Besonders für junge Menschen mit geringem Einkommen entfalten VL ihr volles Potenzial. Denn zusätzlich zu den Arbeitgeberleistungen winkt unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmer-Sparzulage, also eine staatliche Förderung. Die Höhe der Zulage hängt von der gewählten Sparform und dem Einkommen ab.

Arbeitnehmer-Sparzulage im Überblick:

Sparform Max. geförderter VL-Betrag/Jahr Zulage Max. staatliche Förderung Einkommensgrenze (Ledige)
Fondsparplan  

400 €

 

20 %

 

80 €

 

40.000 €

Bausparvertrag  

470 €

 

9 %

 

43 €

 

40.000 €

Für Auszubildende mit Einstiegsgehältern ist das relevant. Sie liegen in der Regel unterhalb der Einkommensgrenzen und erhalten so Zugang zu einer Förderung, die vielen Berufstätigen mit höherem Gehalt verschlossen bleibt. Wer zusätzlich investiert, profitiert umso stärker vom sogenannten Zinseszinseffekt, also dem exponentiellen Wachstum über die Jahre.

Welche Anlageformen kommen infrage?

Berufseinsteiger VL

VL können in verschiedene Sparformen fließen. Die Wahl liegt beim Arbeitnehmer. Doch nicht jede Form eignet sich gleichermaßen für jeden Lebensentwurf – und nicht alle sind förderfähig im Sinne der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die gängigsten VL-Anlageformen sind:

  • Fondsparpläne (z.B. Aktienfonds): Langfristig hohe Renditechancen, staatlich gefördert, ideal für junge Menschen mit längerem Anlagehorizont
  • Bausparverträge: Förderfähig, sinnvoll bei geplantem Immobilienkauf oder Modernisierung
  • Banksparpläne: Sehr sicher, aber aufgrund niedriger Zinsen aktuell kaum rentabel, keine Förderung
  • Betriebliche Altersvorsorge oder Lebensversicherungen: Nicht immer VL-fähig, teils steuerlich begünstigt, aber nicht über die Arbeitnehmersparzulage gefördert

Vor allem fondsbasierte VL-Verträge gelten für Berufseinsteiger als zeitgemäße und renditestarke Lösung. Sie investieren das Geld breit gestreut in Aktienmärkte. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit von sieben Jahren sorgt dafür, dass kurzfristige Schwankungen ausgeglichen werden können. Wichtig ist hier eine gute Beratung und die Wahl eines Fonds, der VL-fähig und möglichst kostengünstig ist.

Schritt für Schritt zur Anlage mit VL

VL zu nutzen ist kein bürokratischer Kraftakt, sondern vergleichsweise einfach umzusetzen. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte:

  1. Arbeitsvertrag prüfen oder Arbeitgeber ansprechen: Wird VL gezahlt? Wenn ja: Wie viel und unter welchen Bedingungen?
  2. Geeignete VL-Anlageform wählen: Bank, Bausparkasse oder Investmentgesellschaft bieten entsprechende Produkte an. Beratung hilft, die passende Lösung zu finden.
  3. VL-Vertrag abschließen: Das gewählte Institut übermittelt dem Arbeitgeber die nötigen Daten.
  4. Einzahlung durch den Arbeitgeber: Monatlich fließt der Betrag automatisch in den Sparvertrag. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich beantragt – meist online über die Steuererklärung oder mit einer Bescheinigung des Anbieters.

Gut zu wissen: Auch wer keinen VL-Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, kann VL-Verträge abschließen und mit eigenen Beiträgen die Förderung sichern. Viele Auszubildende tun genau das und sichern sich damit bis zu 80 Euro jährlich zusätzlich vom Staat.

Früher Einstieg, langfristiger Effekt

Vermögenswirksame Leistungen sind kein reines Sparinstrument. Sie eröffnen jungen Menschen den Zugang zu strukturierter Finanzbildung. Wer sich früh mit Anlagethemen beschäftigt, entwickelt ein besseres Verständnis für Geld, Märkte und langfristige Planung. Zudem lässt sich mit überschaubaren monatlichen Beträgen über Jahre hinweg ein beachtliches Kapital aufbauen. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial:

40 Euro VL im Monat + 80 Euro Sparzulage pro Jahr + durchschnittlich 5 % Rendite → in 10 Jahren rund 6.500 Euro Kapital. (Vorausgesetzt: durchgängig eingezahlt, Fondsanlage gewählt, keine Fondsgebühren berücksichtigt.)

Was heute wie ein kleiner Betrag erscheint, kann später Eigenkapital für eine Wohnung, eine berufliche Weiterbildung oder finanzielle Sicherheit bedeuten.

Eine unterschätzte Möglichkeit mit großem Potenzial

Der Start ins Berufsleben ist oft auch der Start in die finanzielle Selbstständigkeit. Vermögenswirksame Leistungen bieten hier eine wertvolle Starthilfe. Mit überschaubarem Aufwand und gesetzlich geregelter Förderung lassen sich solide Grundlagen für den Vermögensaufbau schaffen.

In einer Zeit, in der finanzielle Bildung und private Vorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist die Nutzung von VL ein entscheidender Schritt. Wer ihn früh geht, verschafft sich nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern auch ein Stück Selbstständigkeit und Zukunftssicherheit.