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StartKarriereArbeit mit Justitia: Wie viel verdient man als Richter?

Arbeit mit Justitia: Wie viel verdient man als Richter?

Wahr oder falsch, schuldig oder unschuldig, Strafe oder Freiheit – all das sind Fragen, die sich ein Richter tagtäglich stellt, denn das ist sein Job. Als Richter wird man im Berufsalltag mit den schockierendsten Facetten der Menschheit konfrontiert und muss Entscheidungen treffen, die für einige lebenslange Folgen nach sich ziehen. Dass das kein leichter Job ist, ist wohl jedem klar. Doch wie ist es, die Verantwortung über Recht und Gerechtigkeit zu tragen, wie kann man diesen Beruf überhaupt ausüben und wie viel verdient man als Richter?

Richter werden – ein langer Weg

Wer sich dazu entscheidet, Richter werden zu wollen, der hat sich keine leichte Karriere ausgesucht. Der Weg zum Ziel ist bei diesem Beruf nämlich lang, steinig und äußerst kräfteraubend. Immerhin führt dieser Weg zu einem Job, bei dem man eine immense Verantwortung trägt. 

Die Dauer der Ausbildung zum Richter beträgt in Deutschland circa 10 bis 12 Jahre. Nachdem man das Abitur erfolgreich abgeschlossen hat, geht es auf die Uni. Jeder zukünftige Richter muss das etwa 9-semestrige Studium in Rechtswissenschaften absolvieren. Um zu diesem Studium zugelassen zu werden, braucht man an vielen Universitäten einen bestimmten NC. Dieser ist jedes Jahr anders, schwankt aber meist zwischen 1,1 und 2,4. Wenn man ihn nicht erfüllt, kann man sich entweder dazu entscheiden, privat zu studieren, seinen Schnitt durch Wartesemester zu verbessern oder es über Wartelisten ins Studium zu schaffen. 

Das Grundstudium schließt man nach ungefähr 9 Semestern mit dem ersten Staatsexamen ab, was eine Prüfung vor staatlichen Behörden ist. Wenn es erfolgreich bestanden wurde, startet man das zweijährige Rechtsreferendariat, woraufhin das zweite Staatsexamen folgt. Wurde es ebenfalls erfolgreich gemeistert, kann man das Richteramt annehmen, führt es zunächst aber drei bis fünf Jahre auf Probe aus. Wenn die Probezeit gut verläuft, wird man im Idealfall danach Richter auf Lebenszeit und kann endlich als fertig ausgebildeter Jurist arbeiten. 

Wie viel verdient man als Richter? 

Die Bezahlung, die ein Richter erhält, folgt der sogenannten Besoldungsordnung. So werden die Gehaltsstufen bei Beamten bezeichnet. In der Regel startet man in der untersten Gruppe mit einem Einstiegsgehalt von 4.100 Euro bis 4.700 Euro. Das Einkommen steigt beim Richter nicht mit zunehmender Leistung an, sondern wird nach den geleisteten Dienstjahren angepasst. 

Beim Richterberuf wird demnach die Berufserfahrung mit einem höheren Gehalt belohnt. Wenn man bereits seit 10 Jahren als Richter tätig ist, kann man mit einer Bezahlung von circa 7.800 Euro rechnen. 

Die Bezahlung der berufstätigen Richter hängt aber auch davon ab, in welchem Bundesland sie arbeiten. Regionale Schwankungen im Gehalt sind hierbei völlig normal. 

Arbeitsalltag als Richter

Natürlich lebt nicht jeder Richter das gleiche Leben und denselben Berufsalltag. Die Arbeitszeiten können anders sein und einige Aufgaben sind unterschiedlich. 

Ein Beispiel für einen Tagesablauf als Richter: 

Morgens: Verhandlungsvorbereitung

Viele Richter beginnen ihren Tag damit, dass sie sich auf die als nächstes anstehende Verhandlung vorbereiten. Dafür lesen sie sich in die Akten der Fälle ein und prüfen die relevanten Dokumente.

Vormittags: Vor Gericht

Die meisten Richter verbringen ihre Vormittage vor Gericht, wo sie laufende Verhandlungen leiten. Dabei eröffnen sie die Sitzung, hören die verschiedenen Parteien an und prüfen die Beweislage.

Mittags: Mittagspause

Auch ein Richter braucht eine Pause. Die nimmt er sich oft nach den ersten morgendlichen Verhandlungen. Viele Richter tauschen sich dann auch mit ihren Kollegen über laufende Verfahren aus. 

Nachmittags: Urteilsfindung

Die Nachmittage dienen hauptsächlich der Urteilsfindung für die am Vormittag verhandelten Fälle. Der Richter fällt das Urteil und teilt es den Prozessbeteiligten mit.

Abends: Nachbereitung und Vorbereitung

Die Abende werden oft für die Nachbereitung der verhandelten Fälle und für die Vorbereitung der kommenden Verfahren genutzt.

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