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Arbeitsvertrag unterzeichnen: Worauf ist dabei zu achten?

Es ist soweit – Sie haben das Vorstellungsgespräch gut gemeistert und daraufhin eine Jobzusage erhalten. Wenige Tage später liegt der Arbeitsvertrag bei Ihnen im Briefkasten. Doch Achtung: Nehmen Sie sich beim Arbeitsvertrag unterzeichnen ausreichend Zeit. Denn wenn dieser erst einmal unterschrieben worden ist, wird es schwer, gegebenenfalls nachträgliche Änderungen durchzusetzen.

Angaben zu Überstunden

Vielleicht sind Sie schon mal über den Satz „Überstunden sind mit dem monatlichen Gehalt abgegolten“ gestolpert. Dieser lässt sich in vielen Arbeitsverträgen finden, ist jedoch rechtlich ungültig, da er zu verallgemeinernd formuliert ist. Achten Sie deshalb darauf, dass eine konkrete Angabe zu den Überstunden gemacht wird, die mit dem Gehalt abgegolten werden – zum Beispiel 10 Stunden pro Monat. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass Überstunden mit einem Freizeitausgleich abgegolten werden können. Dies sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein. 

Angaben zu Ihrem Gehalt 

Im Arbeitsvertrag ist selbstverständlich das Gehalt erwähnt, welches im Vorfeld vereinbart wurde. Falls es sich um ein Tarifgehalt handelt, ist es wichtig, dass die entsprechende Eingruppierung genannt wird. Berücksichtigen Sie außerdem, dass – falls vereinbart – genaue Angaben zu Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gemacht worden sind. Wer mit seinem Arbeitgeber vorab besprochen hat, dass sich das Gehalt nach der Beendigung der Probezeit erhöht, kann ebenso darauf bestehen, dass diese Information im Arbeitsvertrag aufgeführt ist. Je konkreter die Angaben formuliert sind, desto einfacher ist es, Ansprüche später geltend machen zu können. 

Informationen zur Probezeit und zur Kündigungsfrist 

Die übliche Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu nennen.

Die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Es ist allerdings auch möglich, dass hierfür bis zu zwölf Wochen oder mehr angesetzt werden. Die Angaben zur Probezeit und zur Kündigungsfrist sollten ebenfalls auf Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden – je nachdem, was vereinbart wurde. 

Weitere relevante Angaben: Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Befristung und Krankschreibung 

Im Arbeitsvertrag sind noch eine Menge weiterer relevanter Informationen zu finden. Hierzu zählt auch der Urlaubsanspruch, der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich festgelegt wird. Doch Achtung: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren (bei einer Fünf-Tage-Woche). Auf Richtigkeit zu prüfen sind auch die Angaben zur Arbeitszeit, Befristung und Krankschreibung. Gut zu wissen: Arbeitgeber dürfen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung auf die Vorlage einer Krankschreibung oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen. Dies ist rechtlich zulässig.

Wenn Sie sämtliche Angaben genau unter die Lupe genommen und geprüft haben, können Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen, womit er ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig ist. Dies gilt sowohl für Arbeitsverträge, die händisch unterzeichnet werden, als auch für Arbeitsverträge, die eine digitale Unterschrift tragen.

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