Wann kommt eigentlich “zu Händen” als Abkürzung zum Einsatz?
Im Schriftverkehr taucht immer wieder die Formulierung „zu Händen“ auf – insbesondere dann, wenn ein Brief gezielt an eine bestimmte Person innerhalb einer Organisation adressiert wird. Doch wie lautet eigentlich die korrekte Abkürzung für diese Angabe, und wie wird sie korrekt eingesetzt? Der folgende Beitrag klärt, welche Schreibweise als standardisiert gilt, wo im Adressfeld „zu Händen“ als Abkürzung platziert wird und was bei der Kommunikation mit Behörden zu beachten ist. Zudem wird beleuchtet, wie zeitgemäß die Verwendung dieser Formulierung in der digitalen Korrespondenz noch ist.
Die richtige Abkürzung
Die korrekte Abkürzung für „zu Händen“ lautet „z. H.“. In einigen Fällen ist auch die Variante „z. Hd.“ anzutreffen, gilt jedoch als weniger standardisiert. Besonders in formellen Schreiben und im geschäftlichen Schriftverkehr empfiehlt es sich, bei „z. H.“ zu bleiben. Diese Abkürzung steht für die persönliche Zuweisung eines Schreibens an eine bestimmte Person innerhalb einer Organisation – zum Beispiel bei Unternehmen, Institutionen oder Behörden. Wichtig ist, auf eine einheitliche Schreibweise im gesamten Dokument zu achten, um einen professionellen Eindruck zu vermitteln.
Die richtige Platzierung im Adressfeld
Die Angabe der zu Händen Abkürzung „z. H.“ wird in der Anschrift unmittelbar vor dem Namen der betreffenden Person platziert. Sie steht dabei zwischen dem Firmennamen oder der Behördenbezeichnung und dem Namen der Ansprechperson. Die richtige Reihenfolge im Adressfeld sieht folgendermaßen aus:
[Name der Organisation]
z. H. [Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
Durch diese Platzierung wird sichergestellt, dass das Schreiben intern korrekt zugeordnet und an die gewünschte Person weitergeleitet wird. Die Verwendung von „z. H.“ ist dabei ein zusätzliches Signal, dass der Brief nicht allgemein, sondern gezielt einer Person zur Kenntnis gebracht werden soll.
Wenn der Brief an eine Behörde geht
Bei der Korrespondenz mit Behörden ist die Formulierung „z. H.“ ebenfalls üblich, wenn ein Schreiben direkt an eine bestimmte Sachbearbeiterin oder einen bestimmten Sachbearbeiter gerichtet werden soll. Gerade bei umfangreichen Verwaltungseinheiten hilft diese Kennzeichnung, die interne Zustellung zu beschleunigen. Die Adresse wird dabei wie im geschäftlichen Umfeld aufgebaut, ergänzt um die offizielle Bezeichnung der Behörde.
Ein Beispiel:
[Name der Behörde]
z. H. [Titel Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
Insbesondere bei komplexeren Anliegen oder bereits bestehenden Aktenzeichen kann es sinnvoll sein, zusätzlich das Aktenzeichen im Betreff anzugeben, um die Zuordnung weiter zu erleichtern. Die Angabe „z. H.“ ersetzt jedoch keinesfalls eine vollständige und strukturierte Adressierung, sondern komplettiert sie.
Zu Händen in Zeiten von E-Mails
Im digitalen Zeitalter hat die E-Mail den klassischen Brief in vielen Bereichen abgelöst, doch die Formulierung „zu Händen“ findet auch dort gelegentlich noch Verwendung. Insbesondere in formellen E-Mails oder bei der Kontaktaufnahme mit größeren Organisationen wird sie genutzt, um den Adressatenkreis zu präzisieren. Dabei erscheint die Angabe meist im Betreff oder in der Anredezeile, beispielsweise als „z. H. Frau Müller“ oder „Zu Händen von Herrn Schmidt“.
Trotzdem ist der Gebrauch heute seltener geworden, da moderne E-Mail-Systeme in der Regel persönliche Adressen verwenden oder direkt an eine bestimmte Person gesendet werden. In vielen Fällen genügt daher die direkte Anrede im E-Mail-Text. Wer jedoch besonderen Wert auf formelle Höflichkeit oder strukturierte Kommunikation legt, kann auch im digitalen Schriftverkehr auf „z. H.“ zurückgreifen – vor allem dann, wenn mehrere Empfänger beteiligt sind oder der Kontakt über eine allgemeine Adresse erfolgt.