Die Unternehmensgründung ist ein komplexer Prozess, der weit über die Entwicklung einer Geschäftsidee und die Erstellung eines Businessplans hinausgeht. Neben finanziellen und strategischen Überlegungen spielen rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Fehler, die in der Gründungsphase gemacht werden, können sich im späteren Geschäftsverlauf als erhebliche Risiken erweisen. Dieser Beitrag beleuchtet die häufigsten rechtlichen Fehler und zeigt auf, wie Gründer diese proaktiv vermeiden können.
1. Die Wahl der Unternehmensrechtsform
Eine der grundlegendsten Entscheidungen ist die Wahl der passenden Rechtsform. In Deutschland stehen diverse Optionen zur Verfügung, wie das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Unternehmergesellschaft (UG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Jede Rechtsform ist mit spezifischen Haftungsregelungen, administrativen Anforderungen und steuerlichen Konsequenzen verbunden. Ein Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine GmbH hingegen beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, was einen bedeutenden Schutz für die Gesellschafter darstellt. Diese Haftungsbeschränkung ist jedoch an die Einhaltung formeller Vorschriften und die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro gebunden. Die UG gilt als “kleine GmbH”, erfordert ein deutlich geringeres Stammkapital, unterliegt aber der Pflicht, Rücklagen zu bilden. Eine fundierte Entscheidung sollte daher nicht primär nach der Einfachheit, sondern nach der Komplexität des Geschäftsmodells, den potenziellen Risiken und der gewünschten Kapitalstruktur getroffen werden.
2. Mangelhafte Gesellschaftervereinbarungen
Unternehmensgründungen im Team sind häufig von einem hohen Maß an Vertrauen geprägt, was oft dazu führt, dass die Erstellung eines detaillierten Gesellschaftervertrags vernachlässigt wird. Ein solcher Vertrag ist jedoch das juristische Fundament der Zusammenarbeit und regelt essenzielle Punkte, die bei einem späteren Konflikt oder unvorhergesehenen Ereignissen entscheidend sind. Wichtige Regelungspunkte umfassen:
- Verteilung der Anteile: Klare Festlegung der Eigentumsverhältnisse.
- Geschäftsführung und Entscheidungsfindung: Wer hat welche Befugnisse und wie werden Entscheidungen getroffen?
- Gewinn- und Verlustbeteiligung: Transparente Regelung, wie Erträge und Verluste aufgeteilt werden.
- Ausscheidens- und Übertragungsregelungen: Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte oder stirbt? Wie werden Anteile bewertet und übertragen?
Ein unzureichender Vertrag kann zu teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Beispiel: Zwei Freunde gründen in Aschaffenburg eine IT-Firma. Sie teilen sich die Anteile und sind sich über alles einig, doch ein schriftlicher Vertrag fehlt. Nach einem Jahr möchte einer von ihnen aus persönlichen Gründen aussteigen und es gibt Unklarheiten über die Bewertung seines Anteils. Solche Situationen lassen sich durch einen präzisen Gesellschaftervertrag vermeiden. Für eine professionelle Gestaltung dieser Dokumente ist ein frühzeitiges Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts für Gesellschaftsrecht in Aschaffenburg unerlässlich, um potenzielle Konfliktherde bereits bei der Unternehmensgründung zu eliminieren und eine rechtssichere Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen.
3. Unterschätzung bürokratischer und rechtlicher Pflichten
Viele Gründer unterschätzen den bürokratischen Aufwand, der mit der Anmeldung und dem Betrieb eines Unternehmens verbunden ist. Dazu gehören:
- Gewerbeanmeldung: Die obligatorische Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt.
- Finanzamt: Die Anmeldung beim Finanzamt zur Zuteilung einer Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Handelsregistereintrag: Für bestimmte Rechtsformen (z.B. GmbH, AG) ist der Eintrag in das Handelsregister zwingend erforderlich.
- Versicherungen: Über die gesetzlichen Sozialversicherungen hinaus sollten berufsbezogene Haftpflichtversicherungen in Betracht gezogen werden.
Zudem sind die Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO), die Erstellung eines korrekten Impressums und die Beachtung von Urheber- und Markenrechten unerlässlich, um Abmahnungen zu vermeiden.
4. Fehlende Absicherung von geistigem Eigentum
Geistiges Eigentum wie Marken, Patente und Urheberrechte ist oft das wertvollste Gut eines Unternehmens. Dessen Schutz wird jedoch häufig vernachlässigt. Eine Marke (z. B. der Firmenname oder das Logo) sollte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert werden, um eine exklusive Nutzung zu gewährleisten und Nachahmer abzuwehren. Erfindungen können durch Patente geschützt werden, was dem Inhaber für einen begrenzten Zeitraum ein Monopol auf die Nutzung seiner Erfindung sichert. Ein sorgfältiger rechtlicher Schutz von geistigem Eigentum ist essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit und den langfristigen Wert des Unternehmens.