Immer wieder taucht in der öffentlichen Diskussion die Frage auf, ob die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 600 Euro angehoben wird. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Unternehmen, wünschen sich eine klare Antwort: Was ändert sich 2025 tatsächlich und was bleibt Wunschdenken? Die wichtigsten Fakten und Hintergründe zur aktuellen Entwicklung. Gibt es für den Minijob die Erhöhung auf 600 Euro? Ab wann wirklich denkbar?

Anhebung der Minijob-Grenze zum 1. Januar 2025

Zum Jahreswechsel 2025 tritt eine Anpassung in Kraft, die sich direkt auf alle Minijobber in Deutschland auswirkt. Die monatliche Verdienstgrenze steigt von derzeit 538 Euro auf 556 Euro. Damit folgt die Grenze wie in der Vergangenheit auch dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum gleichen Zeitpunkt auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.

Diese Anhebung bedeutet konkret: Minijobber dürfen ab Januar 2025 monatlich bis zu 556 Euro verdienen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren. Die Arbeitszeit liegt damit – auf Basis des Mindestlohns – bei etwa 43 Stunden pro Monat. Für viele geringfügig Beschäftigte verbessert sich damit die finanzielle Flexibilität spürbar.

Warum keine 600 Euro?

Die 600 Euro werden immer wieder ins Spiel gebracht – sei es in politischen Diskussionen, in den Medien oder auf Social Media. Doch Fakt ist, dass eine Anhebung auf 600 Euro zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant ist.

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist gesetzlich geregelt und wird seit der Reform im Oktober 2022 dynamisch angepasst. Sie orientiert sich demzufolge direkt am Mindestlohn und wird mit folgender Formel berechnet:

Mindestlohn × 130 / 3 = monatliche Minijob-Grenze

Für das Jahr 2025 ergibt sich damit:

12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro, gerundet also 556 Euro

Eine Anhebung auf 600 Euro wäre nur möglich, wenn der Mindestlohn auf mindestens 13,85 Euro steigen würde – und auch das ist aktuell politisch nicht beschlossen.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Trotz der klaren Grenze von 556 Euro gibt es Ausnahmen. Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist zulässig, bis zu zwei Mal im Kalenderjahr.

Dabei gilt: In maximal zwei Monaten darf das Einkommen bis zu 1.112 Euro betragen, ohne dass der Minijob seinen Status verliert. Wenn beispielsweise in einem Monat wegen zusätzlicher Schichten oder Urlaubsvertretung mehr gearbeitet wurde, bleibt das rechtlich unproblematisch, solange es sich nicht regelmäßig wiederholt.

Relevanz für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber bringt die Erhöhung der Verdienstgrenze wichtige Änderungen mit sich. Arbeitsverträge müssen unter Umständen angepasst werden, insbesondere wenn sie bisher auf die alte Grenze von 538 Euro ausgelegt waren.

In der Lohnabrechnung müssen die neuen Höchstwerte korrekt berücksichtigt werden. Wichtig ist vor allem, dass die Sozialversicherungsfreiheit eingehalten wird. Arbeitgeber zahlen auch weiterhin pauschale Abgaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen zur Lohnfortzahlung und Mutterschaft.

Ein häufiger Fehler ist es, die Auswirkungen des Mindestlohns auf Minijob-Beschäftigte zu unterschätzen. Wer zum Beispiel weiterhin mit dem alten Stundenlohn kalkuliert, riskiert versehentliches Überschreiten der Verdienstgrenze. Und das kann teuer werden. Es drohen Nachzahlungen und der Verlust des Minijob-Status.

Perspektive und Ausblick

Die Anpassung auf 556 Euro ist Teil eines größeren Trends: Die Dynamisierung des Minijob-Grenzwerts schafft eine direkte Kopplung an den Mindestlohn. Das ist sinnvoll, da damit gewährleistet wird, dass sich der Minijob auch bei steigenden Löhnen weiterhin lohnt.

Eine Erhöhung auf 600 Euro ist damit kein Automatismus, sondern hängt ganz konkret von künftigen Mindestlohnanpassungen ab. Wenn der gesetzliche Stundenlohn in den nächsten Jahren weiter steigt (beispielsweise durch Empfehlungen der Mindestlohnkommission), könnte auch die Minijob-Grenze erneut angehoben werden.

Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, sollte regelmäßig die Mitteilungen der Minijob-Zentrale verfolgen oder sich an eine steuerliche oder arbeitsrechtliche Fachberatung wenden.

Tipps für Minijobber und Arbeitgeber

Für beide Seiten lohnt es sich, proaktiv auf die Änderungen zum Jahresbeginn zu reagieren:

  • Minijobber sollten überprüfen, ob sie mit ihrer Arbeitszeit innerhalb der neuen Verdienstgrenze bleiben. Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, sollte auf die Summen achten – denn der Freibetrag gilt nicht mehrfach.

  • Arbeitgeber sollten ihre Minijob-Vereinbarungen durchsehen und prüfen, ob Anpassungen beim Lohn oder den Stunden notwendig sind. Besonders bei langfristigen Verträgen lohnt sich ein Update.

  • Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Dokumentation der Arbeitszeit gelegt werden. Sie ist der Schlüssel zur Einhaltung der Vorgaben und hilft im Zweifel bei Nachweisen gegenüber Behörden oder der Sozialversicherung

Die Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 Euro ab dem 1. Januar 2025 ist eine direkte Folge des steigenden Mindestlohns. Eine Erhöhung auf 600 Euro würde erst mit einem weiteren Anstieg des gesetzlichen Stundenlohns realistisch werden.

Minijobber profitieren von etwas mehr Verdienstspielraum, müssen jedoch ihre Arbeitszeit im Blick behalten. Für Arbeitgeber ist die rechtzeitige Anpassung von Verträgen und Lohnabrechnung Pflicht.

Wer dauerhaft auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich regelmäßig über neue Entwicklungen informieren – sei es über die Minijob-Zentrale oder durch eine professionelle Beratung.