Liegebescheinigung im Fall eines Krankenhausaufenthalts
Ein Krankenhausaufenthalt bringt nicht nur gesundheitliche Herausforderungen mit sich, sondern auch organisatorische Fragen rund um die berufliche Abwesenheit. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Liegebescheinigung. Sie dokumentiert den stationären Aufenthalt und ersetzt in dieser Zeit die übliche Krankschreibung. Für Arbeitgeber stellt sie den Nachweis dar, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, auch wenn der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar ist. Im Folgenden wird erklärt, welche Angaben für den Arbeitgeber relevant sind, wie die Bescheinigung im Notfall gehandhabt wird und worin sie sich von einer Krankschreibung unterscheidet.
Welche Informationen braucht der Arbeitgeber?
Die Liegebescheinigung enthält alle relevanten Angaben zur Arbeitsunfähigkeit während eines stationären Aufenthalts. Dazu gehören der Beginn und das Ende des Krankenhausaufenthalts sowie der allgemeine Grund für die Aufnahme. Detaillierte Diagnosen werden dabei nicht aufgeführt. Für den Arbeitgeber dient dieses Dokument als rechtlich anerkannter Nachweis und ersetzt die hausärztliche Krankschreibung während der Klinikzeit vollständig.
Wie unterscheidet sich die Liegebescheinigung von der Krankschreibung?
Ein Krankenschein wird vom Hausarzt ausgestellt und umfasst in der Regel die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Er enthält eine ärztliche Einschätzung sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Die Liegebescheinigung hingegen wird im Krankenhaus erstellt und gilt ausschließlich für den Zeitraum des stationären Aufenthalts. Nach der Entlassung übernimmt der Hausarzt in vielen Fällen die weitere Betreuung und stellt eine Anschlusskrankschreibung aus, um eine lückenlose Bescheinigung sicherzustellen.
Wie und wann muss die Liegebescheinigung beim Arbeitgeber eingereicht werden?
Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber möglichst innerhalb von drei Tagen nach Beginn des Krankenhausaufenthalts vorgelegt werden, sofern der Gesundheitszustand das erlaubt. Kann der Patient die Einreichung nicht selbst vornehmen, ist es auch möglich, dass eine bevollmächtigte Person die Übermittlung übernimmt. Je nach betrieblichen Vorgaben lässt sich die Bescheinigung per Post, E-Mail oder persönlich einreichen. Eine Kopie sollte stets für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden.
Was passiert bei längeren Krankenhausaufenthalten?
Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als zunächst erwartet, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber frühzeitig über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Auch wenn die ursprüngliche Liegebescheinigung den gesamten Aufenthalt abdeckt, ist ein Zwischenbescheid hilfreich, um Unsicherheiten zu vermeiden. Einige Kliniken stellen bei Bedarf eine aktualisierte Liegebescheinigung oder einen Verlängerungsnachweis aus. Das schafft Transparenz und hilft dem Arbeitgeber bei der internen Planung. Nach der Entlassung sorgt wie üblich eine Anschlusskrankschreibung durch den Hausarzt für die weitere Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit.
Was geschieht im Fall eines Notfalls?
Bei einem medizinischen Notfall wie einem Unfall oder einem akuten Krankheitsbild ist eine sofortige Benachrichtigung des Arbeitgebers oft nicht möglich. In solchen Fällen steht die medizinische Versorgung im Vordergrund. Sobald es der Zustand zulässt, sollte der Arbeitgeber informiert und die Liegebescheinigung nachgereicht werden. Auch bei verspäteter Mitteilung darf man dem Arbeitnehmer deshalb nicht kündigen, solange die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen wird.