Krank melden Formulierung: Was man zum Thema Krankmeldung wissen sollte
Die richtige krank melden Formulierung ist in vielen Situationen entscheidend – sei es im Berufsalltag, im Studium oder während einer Urlaubsreise. Wer erkrankt, muss nicht nur zeitnah reagieren, sondern auch die formellen Anforderungen einhalten. Doch wie sieht eine angemessene Krankmeldung aus, wann ist sie erforderlich und welche Kommunikationswege stehen zur Verfügung? Wir liefern hier einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen und praktischen Hinweise zur Krankmeldung. Erfahre alles von der telefonischen Mitteilung bis zur schriftlichen Erklärung.
Wann braucht man eine Krankmeldung?
Krankheit trifft jeden einmal – sei es durch eine Erkältung, Fieber oder andere gesundheitliche Beschwerden. In solchen Fällen reicht es nicht aus, sich nach dem Feierabend auszukurieren. Man muss mal ein paar Tage zu Hause bleiben. In diesem Fall sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich zu melden.
Die Krankmeldung muss erfolgen, bevor die reguläre Arbeitszeit oder der Schichtbeginn ansteht. Nur so kann die betriebliche Planung aufrechterhalten werden, etwa durch die Organisation einer Vertretung. Die frühzeitige Mitteilung ist daher keine bloße Formalität, sondern eine wesentliche Pflicht im Krankheitsfall.
Wie meldet man sich krank?
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass sie krankheitsbedingt ausfallen, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Geregelt ist dies in §5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine verspätete Krankmeldung kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die Krankmeldung enthält Informationen über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch über die genaue Diagnose. Es sei denn, es besteht Ansteckungsgefahr für die Kollegen. Ein Arztbesuch ist erst ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU oder “gelber Schein” genannt, dient als Nachweis.
Auch die Krankenkasse muss informiert werden. Trotz elektronischer Übermittlungspflicht des Arbeitgebers sind Versicherte oft weiterhin selbst für die rechtzeitige Einreichung verantwortlich. Während einer Krankschreibung ist alles erlaubt, was die Genesung nicht behindert. Einkäufe oder Spaziergänge beispielsweise zählen darunter. Eine Rückkehr zur Arbeit vor Ablauf der Krankschreibung ist zulässig, sofern man wieder vollständig genesen ist.
Wie kann man sich per Telefon krank melden?
Die telefonische Krankmeldung ist in vielen Betrieben üblich und besonders zuverlässig. Wichtig ist, dass der Anruf vor Arbeitsbeginn erfolgt. Bestenfalls direkt bei der Team- oder Schichtleitung. So wird sichergestellt, dass der Ausfall rechtzeitig bekannt ist.
Ein kurzer Anruf zur krank melden Formulierung kann zum Beispiel so klingen: “Hallo, hier ist Lina. Ich fühle mich heute nicht gut und bleibe zu Hause. Falls es mir morgen nicht besser geht, melde ich mich rechtzeitig.”
Die Angabe der genauen Diagnose ist nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine meldepflichtige, ansteckende Krankheit wie Masern oder Mumps.
Wie meldet man sich schriftlich krank?
Die schriftliche Krankmeldung erfolgt meist per E-Mail und sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, die der Arbeitgeber benötigt. Dazu gehören die Mitteilung über die Erkrankung, der Hinweis auf einen Arztbesuch, eine erste Einschätzung zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie gegebenenfalls der Vermerk, ob eine Ansteckungsgefahr besteht. Wichtig ist auch der Hinweis, wann mit dem ärztlichen Attest zu rechnen ist.
Ein mögliches Muster für eine schriftliche Krankmeldung könnte folgendermaßen aussehen:
“Sehr geehrte Frau Müller,
es tut mir leid, aber leider bin ich erkrankt und muss Ihnen mitteilen, dass ich heute nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe um 11:00 Uhr einen Arzttermin und melde mich, sobald ich oder der Arzt abschätzen kann, wie lange ich mich krankmelden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Lina Sommer”
Neben der E-Mail ist ein Anruf weiterhin möglich und in dringenden Fällen sogar empfehlenswert. Entscheidend ist, dass die zuständige Person (meist der Geschäftsführer, die Teamleitung oder der HR-Manager) zeitnah informiert wird.
Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird?
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und wird arbeitsunfähig, werden diese Tage laut § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht als Urlaubstage gewertet. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Betroffene sollten sich möglichst am ersten Krankheitstag krankschreiben lassen und den Arbeitgeber umgehend informieren. Die Mitteilung sollte Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Erkrankung und zum aktuellen Aufenthaltsort enthalten.
Ein zusammenfassender Überblick
Eine korrekte krank melden Formulierung ist nicht nur Pflicht, sondern auch essenziell für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb. Ob telefonisch oder schriftlich, entscheidend sind die rechtzeitige Mitteilung und die Angabe relevanter Informationen wie Dauer und eventuelle Arzttermine. Auch während des Urlaubs schützt ein ärztliches Attest davor, Urlaubstage zu verlieren. Klarheit über die Abläufe und Fristen hilft, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen.