Ist Google Analytics noch erlaubt?

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 sind Webanalyse-Tools wie Google Analytics verstärkt in den Fokus von Datenschutzbehörden geraten. Die zentrale Frage lautet: Darf Google Analytics in Europa überhaupt noch eingesetzt werden? Die Antwort ist komplex – denn sie hängt von verschiedenen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ab.

Hintergrund: Warum ist Google Analytics problematisch?

Google Analytics sammelt Nutzerdaten über Webseitenbesucher, um daraus Statistiken über das Verhalten auf der Seite zu erstellen. Dabei werden regelmäßig personenbezogene Daten (IP-Adressen, User-IDs, etc.) an Server in den USA übermittelt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juli 2020 – bekannt als Schrems II – wurde jedoch das Privacy Shield-Abkommen für ungültig erklärt. Dieses Abkommen hatte bis dahin den Datentransfer zwischen der EU und den USA geregelt.

Seitdem besteht für US-Dienste wie Google Analytics ein rechtliches Risiko: Der Datentransfer könnte gegen europäische Datenschutzstandards verstoßen, wenn er nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert ist.

Entscheidungen von Datenschutzbehörden

Mehrere europäische Datenschutzbehörden (u. a. in Österreich, Frankreich, Italien und zuletzt auch Deutschland) haben seit 2022 entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics in der Standardkonfiguration nicht datenschutzkonform ist. Besonders kritisiert wird:

  • Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA.
  • Die fehlende wirksame Anonymisierung.
  • Die unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen Zugriffe durch US-Behörden.

Aktueller Stand: Google Analytics 4 (GA4) und der Data Privacy Framework

Google reagierte mit einer neuen Version: Google Analytics 4 (GA4). Diese Version bringt verbesserte Datenschutzoptionen mit sich, etwa:

  • IP-Adressen werden standardmäßig nicht mehr gespeichert.
  • Es gibt Optionen zur lokalen Speicherung der Daten.
  • Datenübermittlungen lassen sich gezielter steuern.

Zudem wurde im Juli 2023 das EU-US Data Privacy Framework eingeführt. Dieses neue Abkommen soll den transatlantischen Datentransfer wieder rechtssicher machen – zumindest in der Theorie. Google hat sich diesem Framework unterworfen, was als positives Signal gewertet wird.

Was heißt das für Webseitenbetreiber?

Google Analytics kann wieder datenschutzkonform sein – unter bestimmten Bedingungen:

  • Nutzung von Google Analytics 4 (nicht mehr Universal Analytics).
  • Aktivierung aller datenschutzfreundlichen Einstellungen (z. B. IP-Anonymisierung, reduzierte Aufbewahrungsdauer).
  • Abschluss eines Data Processing Agreements (DPA) mit Google.
  • Hinweis in der Datenschutzerklärung inkl. Nennung der Rechtsgrundlage.
  • Einwilligungsbasierte Einbindung via Cookie-Banner (z. B. über Consent Management Platform wie Usercentrics oder Cookiebot).

Zusammenfassend bedeutet dass: Ja, Google Analytics ist grundsätzlich noch erlaubt – aber nicht uneingeschränkt.

Mit GA4 und dem neuen EU-US Data Privacy Framework ist eine datenschutzkonforme Nutzung wieder möglich, sofern die Implementierung sorgfältig erfolgt und die Zustimmung der Nutzer eingeholt wird.

About the Author: Nicolas Sender

Nicolas Sender ist Experte für SEO und Website-Optimierung. Er ist Geschäftsführer der Sender Online Marketing GmbH, einer inhabergeführten Marketingagentur, mit Sitz in Kaiserslautern. Deren Agenturmarke "Die Linkagentur" betreut mehr als 670 SEO-Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.