Bis Freitag krankgeschrieben: Wann ist eine Folgebescheinigung notwendig?

Wer bis Freitag krankgeschrieben ist, stellt sich oft die Frage, wann eine Folgebescheinigung erforderlich wird. Besonders dann, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert und eine weitere Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, sind klare Informationen gefragt. Der Beitrag erklärt, ab wann die Folgebescheinigung notwendig ist, was man bei einem lückenlosen Nachweis der Krankschreibung beachten muss und welche Rolle behandelnde Ärzte dabei spielen.

Was passiert, wenn man weiter krank ist?

Verbessert sich der Gesundheitszustand bis zum Ablauf der Krankschreibung nicht, muss rechtzeitig gehandelt werden. Denn eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit ist für den fortlaufenden Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld entscheidend. Wer beispielsweise bis Freitag krankgeschrieben ist und ab Montag weiterhin arbeitsunfähig bleibt, benötigt eine Folgebescheinigung spätestens am darauffolgenden Werktag. Ein rückwirkendes Ausstellen dieser Bescheinigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig ärztlichen Rat einzuholen, wenn eine Verlängerung der Krankschreibung wahrscheinlich ist.

Braucht man eine neue Bescheinigung?

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit wird eine neue Bescheinigung notwendig – die sogenannte Folgebescheinigung. Diese muss nahtlos an die vorherige Krankschreibung anschließen, um eine Unterbrechung im Nachweis zu vermeiden. Auch wenn der Aussteller derselbe ist, reicht die ursprüngliche Krankschreibung nicht aus, um den Zeitraum darüber hinaus abzudecken. Arbeitgeber und Krankenkassen verlangen eine durchgängige Dokumentation, weshalb die Ausstellung der neuen Bescheinigung rechtzeitig erfolgen sollte. Für gesetzlich Versicherte wird die Bescheinigung in der Regel digital an die Krankenkasse übermittelt; eine Kopie für den Arbeitgeber bleibt weiterhin notwendig.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit – einschließlich der Folgebescheinigung – wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Dies kann sowohl die Hausarztpraxis als auch eine Facharztpraxis sein, sofern die Diagnose dort gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit weiterhin feststellt und dokumentiert. Gesetzlich Versicherte profitieren dabei vom sogenannten eAU-Verfahren, bei dem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an die Krankenkasse übermittelt wird. Für privat Versicherte oder zur Vorlage beim Arbeitgeber kann weiterhin eine gedruckte Variante erforderlich sein. Eine telefonische Krankschreibung ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich – zum Beispiel bei leichten Atemwegserkrankungen.

Was passiert bei einer Lücke in der Krankschreibung?

Eine Unterbrechung im Nachweis der Arbeitsunfähigkeit – selbst nur für einen Tag – kann erhebliche Folgen haben. Ist die Krankschreibung nicht lückenlos, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern und die Krankenkasse unter Umständen die Zahlung von Krankengeld aussetzen. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsunfähigkeit zwischenzeitlich beendet war, sofern nicht anders belegt. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, rechtzeitig eine Folgebescheinigung zu beantragen – idealerweise am letzten Tag der bestehenden Krankschreibung. Besonders an Wochenenden und Feiertagen ist der Zeitpunkt sorgfältig zu planen, da Praxen dann meistens geschlossen sind.

Tipps für den Praxisbesuch zur Folgebescheinigung

Für bestimmte Erkrankungen ist auch eine telefonische Krankschreibung möglich, wenn Patienten bereits bekannt sind. Dabei ist jedoch auf die geltenden Regelungen zu achten. Wichtig ist außerdem, beim Arztbesuch alle relevanten Unterlagen mitzubringen und den letzten Tag der aktuellen Krankschreibung zu kennen, um die lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.

Eine rechtzeitig ausgestellte Folgebescheinigung ist demnach entscheidend für den durchgehenden Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Wer bis Freitag krankgeschrieben ist und weiterhin ausfällt, sollte frühzeitig ärztlichen Rat einholen, um Lücken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.