Ein sicheres Arbeitsumfeld ist unerlässlich für zufriedene, gesunde Mitarbeiter und daraus resultierend starke Unternehmen. Erfolgreiche Unternehmen sollten also immer daran interessiert sein, ihre Mitarbeiter bestmöglich aufzuklären und zu schützen. 

Arbeitsschutzmaßnahmen von Experten betreuen lassen 

Arbeitsschutz ist keine Kleinigkeit, sondern sollte ernst genommen werden. Eine gute sicherheitstechnische Betreuung am Arbeitsplatz ist für ein modernes Arbeitsumfeld unerlässlich – dafür können Unternehmen und Sicherheitsexperten, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, zurate gezogen werden. Diese wissen genau, was wann zu tun ist und in welchen Abständen Begehungen oder Schulungen notwendig sind. 

Sowohl kleine, wachsende und große Unternehmen profitieren davon, sich in Sachen Arbeitsschutz auf Experten zu verlassen. Die Risiken für ein Unternehmen werden nachhaltig minimiert, wenn alle gängigen Vorgaben eingehalten werden. 

Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft 

Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft sind vielfältig – da sie sich je nach Firmenbranche unterscheiden. In der Industrie, in Handwerksbetrieben, auf dem Bau, in Arztpraxen oder diversen Dienstleistungsunternehmen herrschen verschiedene Anforderungen. 

Sie müssen die Anforderungen von Berufsgenossenschaften, Gesetzgebern und sich stetig verändernden Regelwerken kennen. Dadurch können sie individuelle Lösungen entwickeln, die auf verschiedene Branchen- und Firmenstrukturen abgestimmt sind.

Diesen Aufgabenbereich übernehmen Sicherheitsfachkräfte für Unternehmen: 

  • Systematische Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht laut § 5 Arbeitsschutzgesetz, bereits ab dem ersten Mitarbeiter)
  • Planung sowie Durchführung von notwendigen (Arbeitsicherheits-)Unterweisungen und Schulungen
  • Regelmäßige Betriebs- und Sicherheitsbegehungen: Mögliche Sicherheitslücken werden frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet
  • Beteiligung an Besprechungen und Sicherheitsrunden
  • Beratung zu Arbeitsmitteln, diversen Gefahrstoffen 
  • Ergonomie am Arbeitsplatz (vor allem in Büros wichtig) 
  • Umfassende Unterstützung bei Unfallanalysen
  • Übersichtliche Dokumentation durchgeführter Maßnahmen im jeweiligen Betrieb

Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 2

Vollkommen freiwillig ist die Auseinandersetzung mit arbeitsschutzrechtlichen Fragen in Deutschland nicht. Für alle deutschen Betriebe verpflichtend gilt die DGUV Vorschrift 2. Diese umfasst die Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die Bereitstellung grundlegender Arbeitsschutzmaßnahmen von einer Fachkraft für Arbeitsschutz. Ein Betriebsarzt muss ebenfalls bei Bedarf bereitgestellt werden. Große Unternehmen haben feste Betreuungszeiten, die von der Gefährdungsklasse der Branche sowie der Gesamtgröße des Unternehmens abhängen. 

Grundsätzlich ist es möglich, dass sich ein kleines Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern selbst um den Arbeitsschutz kümmert. Es sind keine festen Stunden von Sicherheitskräften im Unternehmen verpflichtend. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt müssen allerdings bei Bedarf hinzugezogen werden – eine Nachweispflicht besteht. 

In folgenden Fällen ist ein Arbeitsschutz-Experte auch für kleine Betriebe notwendig: 

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsunfälle
  • Anschaffung neuer Maschinen
  • Außergewöhnliche Gesundheitsrisiken

Praktisch ist es oft einfacher, fest – und nicht nur bei Bedarf – mit Sicherheitsfachkräften zusammenzuarbeiten. Wer die Arbeit den Experten überlässt, spart meist eine Menge Zeit. Denn Unternehmer, die sich ansonsten selbst um die Arbeitssicherheit kümmern, müssen mindestens alle 5 Jahre an speziellen Fortbildungen (BG-Schulungen) teilnehmen. 

Gefährdungsbeurteilung für erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz 

Mit einer professionellen Gefährdungsbeurteilung werden systematisch alle Risiken am Arbeitsplatz erkannt und zusammengefasst. Oft sind es Kleinigkeiten, über die Mitarbeiter und Führungskräfte sich im Arbeitsalltag keine Gedanken machen. Daher ist es sinnvoll, diese durchaus regelmäßig durchführen zu lassen – und nicht immer nur dann, wenn sie verpflichtend ist. Eine Gefährdungsbeurteilung wird detailliert gemeinsam besprochen und mögliche Schutzmaßnahmen festgelegt. 

Die wichtigsten notwendigen Veränderungen werden im Anschluss priorisiert umgesetzt. Um die Sicherheit im Arbeitsalltag hochzuhalten, werden dabei praxisnahe Lösungen entwickelt, die einfach zu befolgen sind. Arbeitssicherheitsexperten unterstützen Unternehmen bei der richtigen Umsetzung und überprüfen den Fortschritt der Umsetzung in regelmäßigen Abständen.