Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden gesetzlich durch das Arbeitsrecht geregelt. Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für ein faires Miteinander in der Arbeitswelt. Wer seine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer kennt, kann unnötige Konflikte vermeiden. Er weiß, welche Ansprüche er durchsetzen kann und sollte und hat eine Orientierung, wenn es um Verträge, Kündigungen oder Veränderungen im Job geht. Wir haben sechs wichtige Punkte im Bereich Arbeitsrecht zusammengefasst, die für Arbeitnehmer eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Karriere in gesicherten Bahnen zu verfolgen.
Der Arbeitsvertrag – worauf sollte man achten?
Der Traumjob ist gefunden, die Zusage erteilt. Spätestens jetzt geht es darum, den Arbeitsvertrag im Detail auszuhandeln. Das Nachweisgesetz regelt, dass Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vorliegen haben müssen. Der Arbeitsvertrag sorgt für Sicherheit auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Beschreibung der Arbeit
- Angaben zur Arbeitszeit: Wie viele Wochenstunden sind vereinbart? Was passiert im Falle von Überstunden?
- Vergütung: Wie und in welcher Höhe wird die Arbeit entlohnt? Wann werden Lohn oder Gehalt ausgezahlt?
- Urlaubsanspruch: Wie viele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu und was geschieht mit dem Resturlaub?
- Regelungen im Krankheitsfall
- Kündigungsfrist: An die vereinbarte Kündigungsfrist müssen sich Unternehmen und Arbeitnehmer halten.
- Individuelle Vereinbarungen
Bei der Vertragsprüfung gilt es nicht zuletzt, auf die genauen Formulierungen zu achten. Manch eine Formulierungen im Arbeitsvertrag kann eine Klausel unwirksam werden lassen.
Arbeitszeit und Überstunden – wie viel Arbeit ist erlaubt?
In Deutschland beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit acht Stunden pro Tag, kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Ausnahmen werden durch §7 ArbZG geregelt.
Der Begriff Überstunden taucht in Gesetzestexten übrigens gar nicht auf. Aber es gibt Regelungen zur Mehrarbeit, wenn die Arbeitszeiten über die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Zeiten hinausgehen. Von Ausnahmen abgesehen, gibt es auch keine Pflicht zur Mehrarbeit, wenn diese nicht vertraglich vereinbart wurde. Nicht gesetzlich, sondern vertraglich vereinbart ist dann auch der Ausgleich von Überstunden in Form von Freizeit oder Vergütung.
Urlaubstage – Anspruch und Berechnung
Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist für Arbeitnehmer mit Fünftagewoche ein Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen pro Jahr vorgesehen. Wer Teilzeit arbeitet, berechnet seinen Urlaubsanspruch nach folgender Formel:
Urlaubstage / Anzahl der Wochentage x Wochenarbeitstage in Teilzeit = Urlaubsanspruch
Werden bis zum Jahresende nicht alle Urlaubstage in Anspruch genommen, verfällt der Urlaub. Eine Übertragung ist möglich, wenn dringende persönliche oder betriebliche Gründe dies rechtfertigen.
Krankheitsfall und Lohnfortzahlung
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts, sofern sie sich ordnungsgemäß krankmelden. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Wer länger als drei Tage krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt. Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält für gewöhnlich Krankengeld von seiner Krankenversicherung.
Kündigungsschutz: Wann ist eine Kündigung zulässig?
Für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Für einige Arbeitnehmergruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss eine Abmahnung erfolgen. Zudem gelten bestimmte Kündigungsfristen auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite. In Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Was tun im Streitfall mit dem Arbeitgeber?
Kommt es zum Konflikt mit dem Arbeitgeber, ist es eine gute Idee, zunächst noch einmal einen Blick in den Arbeitsvertrag und seine Regelungen zu werfen. So lässt sich zunächst kontrollieren, ob der Konflikt sich nicht mit dem Verweis auf eine bestimmte Klausel ganz einfach beilegen ließe. Zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, sollten Rat und Beistand eines Anwalts oder einer Kanzlei mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden. Unter Umständen können auch Gewerkschaft oder Betriebsrat weiterhelfen.
Einen Konflikt am Arbeitsplatz sollte man nicht schwelen lassen. Doch übereilt einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, ist ebenso wenig ratsam. Schließlich will man gegebenenfalls noch weiter miteinander arbeiten. Erst wenn das offene und ehrliche Gespräch gesucht wurde und sich die Fronten dennoch verhärten, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden.