Ganz gleich, ob man betrieblich oder privat mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist: Vor allem kleinere Unfälle passieren schnell und werfen viele Fragen auf. Wenn es sich um einen Dienstwagen handelt, ist oft nicht sofort klar, wie Haftung und Schadenzahlungen beim Unfall ablaufen und wer für die Kosten aufkommen muss. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Schäden genau dokumentiert werden, sodass sich der Unfallablauf auch später noch nachvollziehen lässt.
Verhalten an der Unfallstelle
Meist entstehen bei Unfällen nur kleinere Blechschäden und vieles kann direkt privat zwischen beiden Autofahrern abgesprochen werden. Wenn aber größere Schäden entstanden sind oder es Personenschäden gibt, muss besonders schnell gehandelt werden. Man sollte sich bereits vor dem Unfall über die richtigen Schritte bewusst sein, sodass diese problemlos durchgeführt werden können. Wer einen Dienstwagen fährt, ist dazu angehalten, regelmäßige Fahrerunterweisungen durchzuführen. Dabei werden die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge erklärt und geübt, sodass sie im Ernstfall ohne viel Nachdenken ausgeführt werden können.
Wenn man als Fahrer unverletzt ist, beginnt es mit dem Einschalten des Warnblinkers. Man verlässt das Fahrzeug mit einer Warnweste und stellt das Warndreieck auf. Danach ruft man die Polizei und bei Personenschäden zusätzlich den Notruf. Wenn sich mehrere unverletzte Personen im Auto befinden, lassen sich diese Aufgaben parallel übernehmen. Danach wird verletzten Personen erste Hilfe geleistet. Dabei ist es sehr wichtig, dass immer auch die eigene Sicherheit im Blick behalten wird, denn vor allem bei schwierigen Witterungsverhältnissen oder im Dunkeln können verunfallte Fahrzeuge leicht übersehen werden. Oft ist es sinnvoll, einen Kfz-Gutachter zur Unfallstelle zu rufen. Dieser kann den Schaden vor Ort begutachten und daraufhin zügig ein Schadensgutachten erstellen.
Dokumentation
Für die ausführliche Dokumentation ist die Polizei zuständig. Wenn es allerdings keine Streitigkeiten gibt und der Schaden mit dem anderen Fahrer geklärt werden kann, übernimmt man diese selbst. Bei größeren Schäden am Fahrzeug sollte immer die Polizei informiert werden, selbst wenn es keine Streitigkeiten über die Schuldfrage gibt. Eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls ist entscheidend – sowohl für die Versicherung als auch für den Arbeitgeber. Man sollte den Unfallort und die entstandenen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen sowie mögliche Unfallspuren (wie Bremsspuren oder Trümmerteile) aus verschiedenen Perspektiven fotografieren. Das ausführliche Aufnehmen der Daten aller Beteiligten verhindert spätere Missverständnisse. Dazu gehören Namen, Adressen und Kontaktdaten sowie Fahrzeugkennzeichen und Versicherungen. Falls Zeugen vorhanden sind, sollten auch deren Kontaktdaten und Namen aufgenommen werden. Es gibt eine Vorlage für Unfallberichte, die vor allem in Firmenwagen oft im Handschuhfach beigelegt wird. Sie ermöglicht die standardisierte Erfassung der wichtigsten Daten.
Arbeitgeber informieren
Ein Unfall mit einem Firmenwagen betrifft einen nicht nur persönlich, sondern auch das Unternehmen. Daher ist es wichtig, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Man sollte sich so zügig wie möglich an den nächsten Vorgesetzten oder die zuständige Abteilung – oft gibt es ein Fuhrparkmanagement – wenden und den Vorfall schildern. Falls das Unternehmen interne Richtlinien zur Unfallmeldung hat, sind diese zu befolgen. Danach kann man den Unfallbericht, Fotos und mögliche Polizeiberichte einreichen und nachfragen, ob weitere Schritte wie die Kontaktaufnahme mit einer Werkstatt oder Versicherung und dergleichen eingeleitet werden müssen.
Versicherungsfragen klären
Die Versicherung des Firmenwagens übernimmt in der Regel die Schadensregulierung. Dennoch sind einige Punkte zu berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise das Melden des Unfalls bei der Firmenversicherung. Dies geschieht häufig – aber nicht immer – durch den Arbeitgeber. Wenn man selbstständig handeln muss, sollte der Unfall unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, ob man aufgrund der Firmenrichtlinien eine Selbstbeteiligung tragen muss. Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Haftungsfragen
Die Frage der Haftung und der Unfallkosten hängt davon ab, ob der Unfall durch Eigenverschulden, Fremdverschulden oder äußere Umstände verursacht wurde. Wenn man einen Unfall durch Fahrlässigkeit oder einen Fehler verursacht hat, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen – abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit. Bei eindeutigem Verschulden des anderen Unfallbeteiligten reguliert dessen Versicherung den Schaden. Wenn der Unfall durch äußere Umstände – beispielsweise durch Glatteis – verursacht wurde, klärt der Arbeitgeber meist die Haftung mit der Versicherung. Das beschädigte Firmenfahrzeug sollte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers repariert werden. Viele Unternehmen arbeiten mit Partnerwerkstätten zusammen oder haben spezifische Vorgaben zur Schadensbehebung.