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Von der Scheune bis zur Skyline: So viel verdient ein Architekt (selbstständig, nicht angestellt mit Gehalt)

Architekten sind sehr gefragt und können ihre Visionen verwirklichen, indem Gebäude, Grünflächen oder ganze Stadtteile geplant werden. Dabei weichen die Gehälter unter Umständen stark ab. Welches Architekt Gehalt man für das Entwerfen, Planen und Konstruieren erhalten kann und welche Faktoren die unterschiedlichen Gehälter beeinflussen, macht neugierig.

Starting from the bottom: Wie viel verdient man als Architekt, der selbstständig arbeitet?

Wer hat mehr Gehalt – der Architekt, der selbstständig oder angestellt ist? Architekten im Anstellungsverhältnis erzielen laut der Bundesarchitektenkammer (BAK) ein Durchschnittsgehalt von brutto 58.976 Euro im Jahr. 2021 lag das durchschnittliche Gehalt von Architekten etwas niedriger bei 58.566 Euro pro Jahr. Im Monat hat ein Architekt im Schnitt also zwischen 4.880 und 4.916 Euro brutto im Jahr. Mit entsprechender Berufserfahrung kann natürlich mehr verdienen als ein Berufseinsteiger.

Das Einstiegsgehalt beträgt nach BAK-Angaben bei rund 43.000 Euro brutto jährlich. Im bundesweiten Durchschnitt steigen die Gehälter nach 20 Berufsjahren um etwa 16.000 Euro. In Hamburg kann man mit 65.000 Euro nach 20 Jahren am besten leben.

Wie viel Einkommen ein Architekt genau hat, kann dabei stark variieren: Ist er angestellt oder selbstständig, in einem großen Unternehmen oder einem kleinen Büro tätig? Auch der Fachbereich und Wohnort spielen eine Rolle. Für die Fachbereiche errechnete die BAK mittels Mitgliederbefragung folgende Durchschnittsgehälter:

  • Landschaftsarchitekten: 53.355 Euro
  • Innenarchitekten: 54.485 Euro
  • Hochbau-Architekten: 59.000 Euro
  • Stadtplaner: 65.000 Euro

In Hessen verdient ein Architekt am meisten

In Hessen bekommt ein Architekt im Ländervergleich das höchste Jahresgehalt von durchschnittlich 63.276 Euro brutto. Auf der Grundlage von Rechercheergebnissen sind die Gehälter vor allem auch in nördlich gelegenen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Hamburg sowie im Westen bzw. Südwesten (NRW und Rheinland-Pfalz) übermäßig gut. In Thüringen bekommen Architekten mit 48.000 Euro am wenigsten.

Die Art der Anstellung macht den Unterschied im Gehalt als Architekt

Angestellte in Architektur- und Planungsbüros haben der BAK-Befragung zufolge ein Gehalt von ungefähr 50.400 Euro im Jahr. Das meiste Geld machen Architekten, die selbst als Bauunternehmer, Bauträger, Baustoffhändler, Vertriebspartner oder Makler arbeiten. Im Anstellungsverhältnis können Architekten mit 75.000 Euro rechnen. Relativ gutes Geld erhalten die Bauplaner in der Stadtplanung auch im öffentlichen Dienst mit 64.412 Euro.

Architekt selbstständig versus angestellt

Bei selbstständigen Architekten liegt der durchschnittliche Honorarumsatz nach BAK-Angaben bei 74.476 Euro. Es kommt aber stark auf die Größe des Unternehmens an. Selbstständige Architekten, die nicht mit anderen zusammenarbeiten, erhalten im Schnitt 64.900 Euro, während Büros mit zehn oder mehr angestellten Architekten auf knapp 90.000 Euro kommen. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Auswirkungen des Geschlechtsunterschieds in der Branche

Dass Frauen weniger Gehalt bekommen als Männer, ist kein Geheimnis und allgegenwärtig. Die Gehaltslücke zwischen Architekten und Architektinnen beträgt rund 26 Prozent, wie aus einer BAK-Veröffentlichung von 2020 hervorgeht. Das liegt wohl unter anderem daran, dass Frauen öfter in Teilzeit beschäftigt sind, Führungspositionen nicht einnehmen bzw. sehr selten und eher in kleinen Büros arbeiten, wo es so gut wie keine Aufstiegsmöglichkeiten gibt. 

Verhandelbare Gehälter und Honorare – die aktuelle Gesetzeslage und Einflussfaktoren im Bereich Architektur

Architekten und Architektinnen können ihre Gehälter und Honorare frei verhandeln. Seit 2021 gilt eine deutlich entschärfte Preisordnung, die keine Mindest- und Höchst-Honorare mehr festlegt. Zuvor regulierte die sogenannte Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure verbindlich die Gehälter der meisten Berufszweige der Architektur. Der Europäische Gerichtshof erklärte diese Gesetzesvorgabe 2019 allerdings als rechtswidrig. Wie sich diese Veränderung auf den Vergütungswettbewerb in der Branche auswirkt, ist noch immer unklar. Verschiedenen Experten zufolge gibt es in den nächsten Jahren sehr gute Vorzeichen für ein weiteres Stellenwachstum und damit auch für weitere Gehaltssteigerungen.

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