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Zwischenverkauf vorbehalten – was bedeutet das?

Wer in einem Inserat, Onlineshop oder sonstigen Handelsbereichen aktiv gewesen ist, stößt auf viele Beschreibungen, die einem auf den ersten Blick nicht einleuchten. Eine davon ist mit Sicherheit die Phrase “Der Zwischenverkauf ist vorbehalten”. Doch was hat das für 2024 zu bedeuten? Erfahren Sie in diesem Artikel den Sinn hinter diesem Satz und finden Sie heraus, worauf in diesem Zusammenhang bei einem eventuellen Kauf zu achten ist.

Zwischenverkauf vorbehalten: Die Definition

Ein Zwischenverkauf findet dann statt, wenn eine Ware vor Eintritt einer Bedingung oder Befristung verkauft wird. Gängig ist dies bei Handelskäufen im Verkaufsangebot des Verkäufers. Das ist zum Beispiel bei besonders limitierten Waren der Fall, bei denen ein hoher wirtschaftlicher Wert besteht. Der Vorteil besteht darin, dass sich der Verkäufer im Falle eines Nichtzustandekommens eines Kaufvertrages auf diese Weise absichert. Denn wenn der Verkauf nicht zustande kommt, kann er die Sache im Zweifel an andere verkaufen. Der Verkäufer ist somit flexibler und nicht an die Annahme eines Angebots von nur einer Person gebunden.

Eine weitere gängige Praxis ist der Zwischenverkauf bezüglich einer Anlage bei Immobilien. Wenn eine Immobilie innerhalb einer Frist verkauft wird, fällt dies unter die Definition eines Zwischenverkaufs. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Makler einem Kaufinteressenten ein Angebot macht, keiner jedoch den Vertrag schließt, obwohl sie die Immobilie besichtigen. Dadurch kann der Verkäufer flexibel bleiben und das Haus an die Partei verkaufen, die das Angebot auch annimmt.

Wann ist ein Zwischenverkauf rechtlich unbedenklich?

Damit eine Handelsklausel, bei der der Zwischenverkauf vorbehalten wird, rechtskonform ist, sollten Sie in diesem Zusammenhang einige Aspekte beachten. Dazu zählt, dass die Klausel ausdrücklich und unmissverständlich beim Angebot zum Ausdruck kommen muss. Falls sie auf eine Art überraschend oder unglücklich formuliert ist, kann sie unter Umständen unwirksam sein. Um eine vollständige Sicherung zu bewirken, wird die Klausel regelmäßig ausgeweitet. Das ist in beispielhaften Formulierungen wie beispielsweise “Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten” der Fall. Mit dieser Information zum Produkt sichern sich Verkäufer in einem größeren Umfang gegen mögliche Zwischenfälle und Fehler ab.

Außerdem wichtig: Das Zurückziehen eines Angebots muss den Grundsätzen des fairen Handelns unterliegen. Man soll transparent und fair auftreten. Weil es beim Vorbehalt des Zwischenverkaufs zu vielen Missverständnissen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann, sollten Verkäufer potenzielle Käufer frühestmöglich über die Klausel informieren bzw. die Kommunikation insgesamt verbessern. Besonders problematisch sind Auktionen und vorzeitige Abbrüche von Internetauktionen.

Vorsicht: Abbruch einer Internetauktion

Häufig kommt es vor, dass Menschen, die auf Online-Auktionsplattformen so eine Klausel verwenden, auf Erfüllung verklagt werden, wenn sie die Aktion abbrechen, weil der Gegenstand bereits verkauft wurde. Ein auf einer Online-Auktionsplattform eingestelltes Angebot ist verbindlich und kann nicht ohne weiteres widerrufen werden. Dafür müssen Gründe vorliegen, die zum Beispiel eine Anfechtung nach § 119 BGB begründen.

Wenn nun eine Formulierung wie “Zwischenverkauf vorbehalten” verwendet wird, kommt es auf jeden Einzelfallumstand an, wie diese Einschränkung zu deuten ist. Es ist essentiell, dass Sie juristisch einwandfreie Formulierungen verwenden, damit der Bieter und im Zweifel das Gericht erkennen kann, was Sie mit so einer Formulierung bezwecken wollen. Bei Auktionen ist diese Einschränkung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, da der Interessent bzw. Bieter aufgrund des fehlenden Kontaktes der Willkür des Anbieters ausgesetzt wären.

In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich im Zweifel von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten, bevor Sie solche Formulierungen zu allgemein verwenden. Denn wenn sie in Anspruch genommen werden, kann es aufgrund der Verfahren sehr teuer werden. Das ist vor allem bei Kaufverträgen der Fall, denen wirtschaftlich erhebliche Summen zugrunde liegen – der Verkauf eines Pkws beispielsweise.

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