Wenn Sie etwas auf Rechnung kaufen, kann es sein, dass Sie die Angabe „zahlbar rein netto“ oder „zahlbar sofort rein netto“ vorfinden. Diese Beschreibungen geben an, in welchem Zeitraum der Betrag beglichen werden muss. Im Volksmund hat sich als Synonym der Begriff Zahlungsziel etabliert. Dennoch gilt es, die einzelnen Konditionen genau zu beachten. Denn die Begrifflichkeit von „sofort netto Kasse“ weicht mitunter ab. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wissenswerte und weitere Informationen.
Wichtiges vorab: Zahlungsziel und sofort Kasse
Eine Rechnung ist juristisch gesehen die Aufforderung zur Zahlung. Sämtliche zwecks Erfüllung der Forderung nötige Informationen sind auf der Rechnung abgedruckt. Am wichtigsten zu wissen ist in diesem Zusammenhang die Fälligkeit. Es handelt sich dabei um den Zeitpunkt, bis zu welchem der Schuldner die Zahlung leisten muss.
Im allgemeinen Rechtsverkehr ist es gängig, dass Unternehmen ein sogenanntes Skonto von 2 bis 5 % bieten, wenn Kunden in wenigen Tagen die Rechnung bezahlen. Dadurch stellen Unternehmen sicher, dass Rechnungen alsbald beglichen werden und motivieren auf diese Weise den Schuldner zum Bezahlen.
Falls auf der Rechnung die Angabe „sofort netto Kasse“ gemacht wird, dann erhält der Käufer keinen Rabatt bzw. kein Skonto. Das bedeutet also, dass die Rechnung ohne weitere Senkungen des Endbetrages beglichen werden muss – zu einer bestimmten Frist. Diese Frist beläuft sich in der Regel auf 30 Tage. „Netto“ darf nicht verwechselt werden mit „Netto-Betrag“, sondern bezieht sich auf die Nicht-Gewährung des Skontos.
Skontoabzug: Was heißt das eigentlich?
Da der Begriff etwas plastischer geworden ist, was die ursprüngliche Definition und Bestimmung etwas entkräftet, ergeben sich diesbezüglich einige Fragen, die im Folgenden abgehandelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?
Bei einem rabattierten Produkt wird vom Listenpreis der entsprechende Rabatt abgezogen, der unterschiedlich hoch sein kann. Es gibt Mengenrabatte, Sonderrabatte, Treuerabatt etc. Es werden auch Rabattmarken bereitgestellt, die man zu bestimmten Zeitpunkten einsetzen kann. Man kann sie auf Lebensmittel kleben, sodass nach dem Scanvorgang der rabattierte Preis angezeigt wird.
Beim Skonto hingegen wird der Preisnachlass unter einer Bedingung gewährt. Einerseits muss der Vertragspartner von Hause aus das Skonto einräumen, andererseits muss die Begleichung der Schuld im Rahmen der Zahlungsfrist erfolgen. Unter Umständen können erweiterte Bedingungen und Vertragsmodalitäten auftreten, die durch Individualabrede oder durch AGB vereinbart werden können.
Existiert ein Anspruch auf Skonto?
Pauschal gibt es keine Norm im BGB, die den Anspruch auf ein Skonto gewährleistet. Das liegt daran, dass ein Skonto das Ergebnis von Vertragsverhandlungen ist und innerhalb dessen Ausdruck der Kulanz darstellt. Gesetzlich verpflichtend ist es auf den Rechnungsbetrag nicht, sodass man nicht darauf bestehen kann. Ebenso verhält es sich mit der Höhe. Es ist dennoch möglich, dass unter Umständen der Vertragspartner verpflichtet ist, das Skonto zu gewähren. Diese Pflicht kann sich einerseits aus den Vertragsverhandlungen ergeben – wenn also Gläubiger und Schuldner konsensual einig sind, dass das Skonto eingeräumt wird. Außerdem kann unter den Anforderungen der §§ 305 BGB durch AGB dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, es zu verlangen. Bei einer mündlichen Vereinbarung ist es wichtig, dies per Unterschrift festzuhalten, damit man später auch beweisen kann, dass man sich geeinigt hat. Alternativ ist eine Bestätigungsmail möglich.
Wie kann man ein Skonto einräumen?
Ein Skonto kann das Ergebnis sein von:
- Vertragsvereinbarungen, sei es schriftlich oder mündlich
- AGB
- Hinweisen auf der Rechnung
- konkludenter Duldung, wenn man bei früheren Rechnungen Skonto abziehen konnte
Was passiert, wenn der Vertragspartner kein Skonto gewährt, obwohl es vereinbart wurde?
In einem solchen Fall ist es entscheidend, alle beweisbaren Unterlagen zur Bezahlung zu sammeln und einen Fachanwalt für Handelsrecht zu beauftragen. Wichtig ist, dass Sie dem Anwalt nicht zuletzt alles Wesentliche mitteilen und ihn darüber in Kenntnis setzen, was wann vereinbart wurde, ob es Dokumente zu Zahlungsfristen gibt und Ähnliches. Denn gerade bei einem hohen Kaufpreis oder wirtschaftlich nicht unerheblichen Forderungen können auch geringfügige Prozente einiges ausmachen und das Zahlen erleichtern.