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Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer

Wenn man erstmalig die Begrifflichkeit “Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer” stößt, führt das zunächst zu Verwunderung und Unwissenheit diesbezüglich. Dabei lässt sich der Begriff sehr einfach herunterbrechen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es damit auf sich hat, welche Bedeutung ein Eintragungsvermerk entfaltet und worauf zu achten ist.

Eintragungsvermerk: Definition und Verwendung

Ein Eintragungsvermerk ist ein Nachweis, der bei der jeweiligen Institution belegt, dass man in ein offizielles Register eingetragen worden ist. Eintragen lassen können sich diejenigen, die einen spezifischen Beruf ergreifen – z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten – bei den dafür vorgesehenen Kammern. Die Kammern sind dafür zuständig, dass die Berufsausübung an bestimmte Qualifikationen für die Arbeit geknüpft ist und überwachen das Bestehen und die Weiterentwicklung der Qualifikationen. So können beispielsweise Anwälte nur dann als Anwälte zugelassen werden, wenn sie nach zwei Staatsexamen die Bitte um die Eintragung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einreichen.

Wenn der Vermerk beantragt und die Prüfung abgeschlossen wurde, wird er im Verzeichnis eingetragen. Darin finden sich Informationen über die Person und andere wichtige Daten in Bezug auf den Beruf wie Berufsbezeichnung und Qualifikationen. Es ist ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Ausbildungsberuf, Abschlussprüfung und Abschluss) laut Berufsbildungsgesetz, welches unterschrieben und mit einer Nummer mit Kammerstempel versehen ist.

Kurz gesagt handelt es sich bei dem Eintragungsvermerk um die offizielle Bestätigung einer für bestimmte Berufe anerkannten Stelle bzw. Institution, sodass die Bestätigung der beruflichen Qualität aufrechterhalten werden kann. Das bedeutet: Sollten Kunden bzw. Verbraucher Fragen hinsichtlich der Seriosität bzw. Anerkennung haben, können sie unverzüglich ein Exemplar mit diesen Informationen einfach anfordern.

Die wichtigsten Kammern im Überblick

Wie bereits erwähnt, werden Berufsgruppen von dafür vorgesehenen Kammern überwacht und weiter ausgebildet. Jede Kammer hat eigene Besonderheiten, wozu der Sitz, ihre Aufgaben sowie Befugnisse im Unternehmen gehören. Die Kammern dienen als verlängertes Sprachrohr der Berufsgruppen und können somit sowohl beim Volk als auch in der Politik wahrgenommen werden.

 Zu den wichtigsten Kammern zählen

  • die Industrie- und Handelskammer (IHK): Die IHK ist für Handel, Dienstleistungen und Industrie zuständig. Wer in diesem Bereich geschäftlich tätig sein möchte, muss sich dort eintragen lassen.
  • die Handwerkskammer (HWK): Diese Kammer ist zuständig für alle Bereiche des Handwerks. Sie beschäftigt sich mit der Förderung von Handwerken und ihrer Weiterbildung und stellt daher berufliche Akkreditierungen wie den Meister aus. 
  • die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Die BRAK ist eine Dachorganisation und besteht aus einzelnen Rechtsanwaltskammern. Ihre Organisation richtet sich nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der Berufsausbildung juristischer Berufe.
  • die Ärztekammer: Sie hat die Aufgabe, die beruflichen Belange von Ärzten zu überwachen. Darunter fallen aktuell-medizinische Entwicklungen, die Ausbildung von Ärzten und der Umgang mit Technik und wie sie sich auf den Heilberuf auswirkt.
  • die Architektenkammer (AK): Die AK ist wie die BRAK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person. Sie nimmt Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr und ist für die Staatsverwaltung hinsichtlich Plan und Bau zuständig. 

Wofür ist ein Eintragungsvermerk nützlich?

Ein Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer ist unterschiedlich zu beurteilen, was die Vor- und Nachteile anbelangt. Für die Beurteilung dessen sind wichtige Faktoren zu beachten – unter anderem der Beruf selbst, die Zulassungsvoraussetzungen für den entsprechenden Vermerk, Zusatzqualifikationen und eventuelle Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein klarer Vorteil einer Eintragung besteht darin, dass skeptische Kunden, Mandanten, Patienten, Geschäftspartner etc. im Zweifel stets überprüfen können, dass die nötige Qualität der Person sichergestellt ist.

Auf der anderen Seite wird man sagen müssen, dass der Eintragungsvermerk selbst bezahlt werden muss. Die Kosten dafür weichen stark nach der Art der Kammer ab und können verhältnismäßig hoch sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Kammer darüber zu informieren.

Außerdem besteht ein weiterer Nachteil. Denn nur weil jemand in der Kammer genehmigt eingetragen ist, gibt dies keinen Aufschluss über Qualifikationen. Das liegt daran, dass in vielen Berufen die Eintragung verpflichtend ist.

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