Schon seitdem der Mindestlohn in Deutschland eingeführt wurde, ist er ein besonderer und von vielen geschätzter Bestandteil der Arbeitswelt. Und für viele Menschen ist er die Grundlage ihres Einkommens und die Basis dafür, was sie sich als einzelne Person, als Paar oder Familie leisten können. Doch bei 15 Euro liegt er aktuell noch nicht. Auch wenn Parteien wie die SPD diese Zahl immer wieder ins Gespräch bringen, steht bisher erst einmal eine Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 an. Ein Jahr später will die Mindestlohnkommission den Betrag auf 14,60 Euro erhöhen und anschließend an die 15 Euro Marke stoßen. Doch selbst wenn der Betrag tatsächlich auf 15 Euro steigt, was bleibt einem nach Steuern und Abgaben am Ende noch übrig?

Der mögliche Mindestlohn in Zahlen

Gehen wir also davon aus, der Mindestlohn steigt auf 15 Euro. Mit diesem Stundenlohn verdient man in einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden rechnerisch 2.600 Euro brutto im Monat. Diese Zahl klingt erst einmal nach einem ordentlichen Sprung gegenüber den bisherigen und dem aktuellen Mindestlohn. Tatsächlich hängt das individuelle Nettoeinkommen aber nicht nur vom Mindestlohn, sondern auch von persönlichen Faktoren ab. In welcher Steuerklasse befindet man sich? Hat man Kinderfreibeträge und zahlt man eine Kirchensteuer? Selbst die Frage, ob Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, hat Einfluss darauf, welche Summe am Ende auf dem Konto landet.

Warum die Steuerklasse den Unterschied macht

Wer in Steuerklasse I ohne Kinder arbeitet, landet bei etwa 1.730 bis 1.800 Euro netto im Monat. In Steuerklasse III, also zum Beispiel als verheiratete Person mit einem Partner, der weniger verdient, kann das Netto deutlich höher ausfallen, und zwar teils bei über 1.950 Euro. Wer hingegen die Steuerklasse V hat, muss mit weniger rechnen. Damit zeigt sich, dass die 15 Euro eigentlich eher ein Ausgangspunkt dafür sind, was man verdient. Denn was am Ende im Portemonnaie ankommt, ist von Fall zu Fall verschieden.

Ein Blick auf Teilzeit und Nebenjobs

Auch für Teilzeitkräfte und Minijobber bringt der neue Mindestlohn Veränderungen. Bei 20 Stunden pro Woche sind es rechnerisch nämlich rund 1.300 Euro brutto im Monat. Netto bleiben je nach Abgaben aber nur noch knapp über 1.000 Euro. Bei Minijobs gilt weiterhin die Grenze von 538 Euro monatlich und hier sind die Stunden entsprechend begrenzt, sodass sich trotz höherem Stundenlohn am Gesamteinkommen nichts ändert. Für Studierende oder Nebenjobber heißt das vor allem, dass sie weiterhin das Gleiche verdienen, dafür aber weniger arbeiten müssen.

Netto ist nicht gleich Kaufkraft

Ein Nettolohn von etwa 1.800 Euro monatlich kann für viele Arbeitnehmer eine echte Entlastung bedeuten. Vor allem in Branchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel oder in der Pflege, wo der Mindestlohn oft die Realität ist, obwohl die Menschen hart arbeiten, macht sich das spürbar bemerkbar. Miete, Lebensmittel und Mobilität haben sich in den letzten Jahren verteuert, sodass sich eben auch die Gehälter anpassen müssen. Ein höherer Mindestlohn soll demnach helfen, den Lebensunterhalt besser abzusichern. Trotz höherem Nettolohn darf man aber nicht vergessen, dass die reale Kaufkraft auch von der Inflation abhängt. Steigen die Preise weiter, relativiert sich der Effekt. Für viele Menschen bedeutet das, dass zwar mehr übrig bleibt als bisher, man aber am Ende des Monats vielleicht doch wieder bei Null ankommt. Der Mindestlohn ist damit zwar ein Schritt nach vorn, aber kein Allheilmittel gegen steigende Lebenshaltungskosten.

Damit klingt ein Stundenlohn von 15 Euro nach einer klaren Verbesserung – und das ist es auch. Entscheidend ist allerdings, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Für die meisten Vollzeitbeschäftigten bedeutet das zwischen 1.700 und knapp 2.000 Euro netto im Monat. Klar ist aber, dass der Schritt hin zu 15 Euro den Alltag für viele Menschen leichter macht und langfristig dafür sorgt, dass man sich seinen Lebensstil selbst bei höheren Preisen leisten kann.